PM #20: Bündnis kritisiert Verwaltungsgerichtsentscheidung -„Antifaschistischen Protest nicht kriminalisieren“

Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ hat die Entscheidung des Verwaltungsgericht vom 28. November zu der Klage der NPD kritisiert. Die Proteste gegen den NPD-Auftritt in Münster vom 15. August 2013 waren nach Ansicht des Bündnisses ein großer Erfolg. „Mehr als 1.500 Menschen machten in Münster deutlich: Hier ist kein Platz für Rassismus, soziale Ausgrenzung, Nationalismus und völkisches Denken. Bundesweit fanden diese Proteste große Unterstützung. Hierzu gehörte auch die Sitzblockade auf dem Schlossplatz“, so Bündnissprecher Carsten Peters.

Nun solle im Nachgang versucht werden, die Proteste zu kriminalisieren und der Polizei „mangelndes Durchgreifen“ zu unterstellen. Nicht wenigen in Justizkreisen sei die Protestform der Sitzblockade ohnehin suspekt. „Die Sitzblockaden sind und bleiben Teil der Versammlungsfreiheit und legitimes Mittel des Protestes. Die Polizei hat in der damaligen Situation deeskalierend und richtig gehandelt und die Blockade nicht geräumt“, so Peters. Erst am Schluss sei es auch zur Gewaltanwedung gegen Gegendemonstrant*innen seitens der Polizei gekommen.

Mit solchen Gerichtsentscheidungen solle ein härteres Vorgehen gegen friedliche Demonstrant*innen durchgesetzt werden. Dies sei nicht akzeptabel und könne auch nicht Aufgabe der Gerichte sein. Peters weiter: „Wer solche Entscheidungen trifft und zu solchen Einschätzungen kommt wie das Verwaltungsgericht Münster, war am 15.August 2013 nicht auf dem Schlossplatz.“

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Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Bericht zur Demonstration

Ein Rückblick auf die Demonstration am 04.07.2014 in Münster

Zum Freitag, den 04. Juli, hatte das “Keinen Meter”-Bündnis zu einer Demonstration unter dem Motto „Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Solidarität mit den Betroffenen!“ aufgerufen. Über 250 Menschen folgten dem Aufruf, um gegen die Verquickung von Polizei und Staatsanwaltschaft und andere strukturelle Probleme zu demonstrieren, welche dazu führen, dass Polizist_innen immer wieder nahezu ungestraft Körperverletzungsdelikte begehen können.

Konkreter Anlass der Demonstration war, dass bei einem Naziaufmarsch im Rumphorstviertel in Münster am 03. März 2012 ein Anti-Nazi-Demonstrant von einem Polizisten schwer verletzt wurde und in einem skandalösen Vorgehen das Verfahren gegen den Polizisten zwei Mal eingestellt wurde (PM #18 Chronik des Verfahrens). Da es gegen die erneute Einstellung keine weiteren Rechtsmittel mehr gab, wollte das Bündnis mit dieser Demonstration seinen Protest gegen dieses Verfahren zum Ausdruck bringen.

Die Demonstration begann um 18 Uhr am Stadthaus I und zog von der Innenstadt in das Hansaviertel bis zum Hafenplatz. Bei der Auftaktkundgebung wurden mehrere Redebeiträge verlesen. Unter Anderem berichtete eine Anwohnerin aus dem Rumphorstviertel von ihren erschreckenden Erfahrungen mit der Polizei während der Nazidemonstration in dem Viertel 2012. Die Stimmung der Demonstration war entschlossen, aber friedlich und wurde durch Musik, eine Sambagruppe und kreative Aktionen der Teilnehmer_innen unterstützt. Auf dem Weg konnte zahlreichen Fußballfans und weiteren Münsteraner_innen das Anliegen der Demo näher gebracht werden.

Als die Demo zur Abschlusskundgebung am Hafenplatz eintraf, stürmten plötzlich Polizeibeamt_innen in die Demo, um einen angeblich vermummten Demonstranten festzunehmen. Der Betroffene und mehrere Umstehende wurden durch die unnötige Eskalation seitens der Polizei verletzt. Anscheinend wurde der Zugriff von der Einsatzleitung angeordnet: Die Polizei hat aus den Geschehnissen am 3. März offensichtlich rein gar nichts gelernt. Viele Menschen solidarisierten sich mit dem Festgenommenen und brachten ihren Unmut über diese Aktion der eingesetzten Hundertschaft aus Recklinghausen lautstark zum Ausdruck. Die Abschlusskundgebung konnte jedoch unter diesen Umständen nicht durchgeführt werden. Die zuletzt geplanten Redebeiträge mussten daher leider ausbleiben, werden aber im Nachgang noch veröffentlicht.

Wir bedanken uns bei den Redner_innen, Unterstützer_innen und allen Demonstrant_innen, welche trotz oder gerade wegen des WM-Spiels an der Demonstration teilgenommen haben: Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Solidarität mit den Betroffenen!

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Infoupdate zur Demo „Polizeigewalt muss Konsequenzen haben!“ am 4.7. in Münster

Die Route der Demo steht und wird von der Innenstadt durch das Hansaviertel zum Hafen führen.

Am Tag der Demo bekommt ihr aktuelle Infos wie immer über twitter: http://twitter.com/ms_keinenmeter

Für die Demo wird es einen Ermittlungsausschuss geben, der euch unterstützt, falls es Probleme mit der Polizei geben sollte. Die Nummer wird noch bekannt gegeben.

Treffpunkt für die Demo ist nach wie vor um 18 Uhr am Stadthaus 1 an der Klemensstraße (ca. 5 Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof).

Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Solidarität mit den Betroffenen!

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Denkwürdige Kritik…

In einer Pressemitteilung vom 24.6.14 kritisiert der CDU Ortsverband Münster vertreten durch ihren Kreisvorsitzenden Josef Rickfelder den Aufruf des “Keinen Meter”-Bündnisses zur Demo “Polizeigewalt muss Konsequenzen haben” am 4.7.14 in Münster. Wir möchten an dieser Stelle kurz auf die dort geäußerte inhaltliche Kritik antworten:

Herr Rickfelder empfindet es als “falsch und ehrenrührig”, dass der Aufruf zur Demo den Eindruck erweckt, Polizeigewalt – oder “übermäßige Polizeigewalt” wie Herr Rickfelder sie lieber nennt – wäre in Deutschland alltäglich. Sachliche Argumente werden für diese kernige Gegendarstellung allerdings keine angeführt. Wir legen den Autor_innen deshalb nahe, die – übrigens auch im Bündnisaufruf verlinkten – wissenschaftlichen Arbeiten zu Fällen von Polizeigewalt und dem Verlauf von Strafverfahren gegen Polizist_innen nochmal in Ruhe zu lesen [1] [2]. Alleine die von der Polizei selbst erstellte polizeiliche Kriminalstatistik listet für das Jahr 2012 mehr als 2300 Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt auf. Das sind mehr als 6 Fälle pro Tag. Insofern lehnt sich niemand mit der Formulierung “alltäglich” aus dem Fenster. Zieht man in Betracht, dass laut aktuellen Stand der kriminologischen Forschung erhebliche Hemmnisse bestehen, als Betroffene_r überhaupt Anzeige gegen Polizist_innen zu erstatten, kann man sogar von einer erheblich höheren Dunkelziffer ausgehen. Die niedrige Verurteilungsquote in den Verfahren widerlegt diese These nicht – sie zeigt vielmehr auf, welche strukturellen Probleme bei der Aufklärung und Verfolgung von Polizeigewalt bestehen. Diese strukturellen Probleme sind ebenfalls hinreichend belegt und – außerhalb der Polizei und ihrer Lobbygruppen – unumstritten. Auch hier gibt es Untersuchungen zzgl. obige Links), deren Lektüre wir vor der Veröffentlichung der nächsten Pressemitteilung empfehlen.

Kritik an der Polizei ist für Herr Rickfelder augenscheinlich gleichbedeutend mit einem Verrat an der Polizei (“in den Rücken fallen”). Mit dieser pauschalen Verteidigung der eigenen Kolleg_innen – Herr Rickfelder ist selbst Polizist gewesen – liefert er auf (ehren)rührende Art und Weise ein weiteres Beispiel für den Korpsgeist innerhalb der Polizei: Die reflexhafte Inschutznahme von Verdächtigen. Dies bestätigt u.a. Joachim Kersten, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, in der Süddeutschen Zeitung. Vielleicht könnte Herr Rickfelder hier den kurzen Weg nach Hiltrup nutzen und sich von Herrn Kersten einige Ansätze [3] [4] [5] erläutern lassen, um aus dieser Sackgasse herauszukommen. Dass Herr Rickfelder einfordert, die Politik habe bedingungslos an der Seite der Polizei zu stehen, offenbart darüber hinaus ein recht befremdliches Staatsverständnis. (Hinweis am Rande: Georg Kreisler wollte „Schützen wir die Polizei“ nicht wortwörtlich verstanden wissen)

Anstelle Zeit mit selbstkritischer Reflexion zu verschwenden, geht Rickfelder mit seinem Kreisverband lieber zum Angriff über. Er beklagt lautstark, dass die Gewalt gegen Polizist_innen nicht thematisiert werde. Das Argument “ja, ich hab zugehauen, aber ich hab mir dabei auch wehgetan” ist uns allen zwar von den Spielplätzen unserer Kindheit bekannt, funktioniert hier aber genausowenig wie damals gegenüber Eltern und Erzieher_innen. Von den Vertreter_innen der Polizeigewerkschaften wird es trotzdem immer wieder hervorgebracht, um von den eigenen bzw. eigentlichen Problemen abzulenken. Hier werden zwei Aspekte vermischt und versucht, eine Ursache-Wirkung-Beziehung aufzubauen, die keinerlei objektiver Betrachtung standhält. Wenn Polizist_innen mit einem staatlichen Gewaltmonopol nicht in der Lage sind, hier zu differenzieren und die an sie gesetzten Ansprüche zu erfüllen, sollten sie ernsthaft über eine Umschulung nachdenken. Warum Herr Rickfelder den Schluss zieht, wer die Polizei kritisiert, müsse gleichzeitig auch für sie sprechen, erschließt sich uns nicht.

Zu guter Letzt bleibt noch der Vorwurf, das “Keinen Meter”-Bündnis würde sich mit der Demo “völlig anderen Themen zuwenden”. Zur Erinnerung: Der 3. März 2012 wurde immer wieder von Polizeigewalt überschattet, welche größtenteils folgenlos für die Täter_innen blieb. Die Polizei setzte an diesem Tag den Naziaufmarsch durch das Rumphorstviertel rigoros durch. Ohne ihr “leidenschaftliches Engagement” hätte der Naziaufmarsch nicht stattgefunden. Vor und nach dem Aufmarsch betrieb die Polizei, vertreten durch Polizeipräsident Hubert Wimber (für Herrn Rickfelder sicherlich ähnlich schockierend wie für uns: Ein Grüner im doppelten Sinne), aktive Öffentlichkeitsarbeit und machte sich so selbst zum politischen Akteur. Wer vom 3. März 2012 in Münster spricht, kommt am Thema Polizeigewalt und dem Umgang damit nicht vorbei. Und das hat sich die Polizei ganz alleine selbst zuzuschreiben.

PS: Ein Blick nach Dortmund und ins Düsseldorfer Innenministerium beweist, dass das Dogma “Die Polizei macht keine Fehler” keine exklusive Angelegenheit der CDU ist. SPD-Innenminister Jägers Ministerium hat kürzlich ein bemerkenswertes Dokument veröffentlicht, in dem allen Ernstes der Nazi-Angriff vom 25. Mai am Dortmunder Rathaus zu einer “Links-Rechts-Auseinandersetzung” hingebogen wird. Die Polizei habe natürlich einen vorbildlichen Einsatz gefahren, der dann leider von “betrunkenen Politikern” behindert worden sei. Ne, ist klar…

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PM #19: „Keinen Meter“-Bündnis kündigt nach Verfahrenseinstellung Demonstration an – Polizeigewalt muss Konsequenzen haben!

Gut eine Woche nach Bekanntwerden der erneuten Einstellung des Verfahrens gegen einen Polizisten, der am 3. März 2012 einen jungen Demonstranten schwer verletzt haben soll (vgl. PM # 18: Staatsanwaltschaft verhindert Aufarbeitung des brutalen Polizeieinsatzes vom 12.06.14), ruft das „Keinen Meter“-Bündnis zu einer Demonstration am 4. Juli 2014 in Münster auf ( vgl. Aufruf „Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Solidarität mit allen Betroffenen!“). Das Bündnis will so seinen Forderungen aus der skandalösen Einstellung des Verfahrens um den brutalen Polizeiübergriff an der Stettiner Straße Nachdruck verleihen und seine Solidarität mit den vielen von Polizeigewalt Betroffenen zum Ausdruck bringen.

Das „Keinen Meter“-Bündnis will damit ein klares Zeichen setzen, dass Polizeigewalt nicht weiter folgenlos für die Täter_innen bleiben darf. „Die Heftigkeit des Angriffs und die Dreistigkeit, mit der Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Einstellung des Verfahrens selbst anderslautende gerichtliche Entscheidungen außer Acht gelassen haben, ist schon außergewöhnlich und für uns nicht hinnehmbar“, so Nina Bloch, Pressesprecherin des Bündnisses.

Der Übergriff auf den jungen Demonstranten soll nicht der alleinige Inhalt der Demonstration unter dem Motto „Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Solidarität mit allen Betroffenen!“ sein. Vielmehr sollen auch andere Fälle von Polizeigewalt rund um den Naziaufmarsch am 3. März 2012 beleuchtet und strukturelle Probleme bei Polizei und Staatsanwaltschaft, welche den Nährboden für Polizeigewalt darstellen, thematisiert werden.

„Wir erleben regelmäßig, mit welcher Härte die Polizei bereit ist, gegen Demonstrationen und Blockaden vorzugehen, um Neonazis die Straße frei zu machen“, ergänzt Carsten Peters, Pressesprecher des „Keinen Meter“-Bündnisses. „Es ist endlich an der Zeit, lange bekannte Probleme anzugehen und dafür zu sorgen, dass Polizeigewalt Konsequenzen hat. Dafür wollen wir mit dieser Demonstration einen entschlossenen Anstoß geben.“

Die Demonstration startet am 4. Juli 2014 ab 18 Uhr am Stadthaus I in der Klemensstraße.

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Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Solidarität mit den Betroffenen! Demonstration am 4.7.2014 in Münster

Der 3. März 2012 in Münster: Die Polizei setzt einen Aufmarsch von 300 Nazis durch das Rumphorstviertel gegen den entschlossenen Protest von 7000 Menschen mit aller Härte durch. In den Mittagsstunden entdecken mehreren Polizist_innen der 17. Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) aus Münster an der Stettiner Straße einen jungen Mann, den sie verdächtigen, einige Zeit zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Gruppe entschließt sich, den Mann vor Ort in Gewahrsam zu nehmen. In einem für sie günstigen Moment stürmen sie los, rennen ihn mit vollem Körpereinsatz um und bringen ihn brutal zu Boden. Ein Polizist schlägt dabei mehrfach auf den Demonstranten ein. Der Demonstrant verliert für einen längeren Zeitraum das Bewusstsein. Er wird vor Ort von einer Notärztin aus den Kreisen der Demonstrant_innen erstversorgt, von Rettungskräften intubiert und schließlich in die Intensivstation eingeliefert. Erst am Abend bessert sich sein Zustand, er erleidet durch den Übergriff der Polizei ein Schädel-Hirn-Trauma.

Der Übergriff auf den jungen Protestierenden war der brutalste Fall von Polizeigewalt an diesem Tag. Er war jedoch kein Einzelfall: Die Polizei setzte immer wieder Pfefferspray, Schlagstöcke und Drohungen ein, um den Nazis den Weg durch den Stadtteil gegen den entschlossenen Widerstand der Gegendemonstrant_innen freizumachen. Der 3. März 2012 war auch nicht der erste Tag, an dem wir dies erlebten: Polizeigewalt ist uns und all denen, die immer wieder auf die Straße gehen, um gegen Neonazis und soziale Ungerechtigkeiten zu protestieren, leider nur allzu gut bekannt. Wir erleben regelmäßig, mit welcher Härte die Polizei bereit ist, gegen Demonstrationen und Blockaden vorzugehen. Wir wissen, dass es die Funktion der Polizei ist, die herrschende Ordnung mit allen notwendigen Mitteln, auch mit Gewalt, aufrecht zu erhalten. Dass Polizeiübergriffe solche schweren Verletzungen verursachen wie am 3. März 2012 geschehen, ist allerdings auch für uns nicht alltäglich. Und es ist vor allem nichts, was wir einfach so hinnehmen werden!

Das „Keinen Meter“-Bündnis hat den Betroffenen im Nachgang dabei unterstützt, Strafanzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ gegen die Polizei zu stellen. Obwohl sich viele Augenzeug_innen gemeldet hatten, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im November 2012 ein. Die Begründung: Der Polizist, der die Schläge zugegeben hat, habe aus „Notwehr“ gehandelt. Dass die Polizist_innen sich Art und Zeitpunkt der Festnahme selbst ausgesucht hatten und den Betroffenen überrumpelten, fiel für die Staatsanwaltschaft augenscheinlich nicht ins Gewicht. Die Anwältin des Betroffenen leitete daraufhin ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm ein. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht hob die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft auf und ordnete an, Anklage wegen Körperverletzung im Amt gegen den verdächtigen Polizisten zu erheben. Nach dieser gerichtlichen Zurechtweisung hätte jetzt eigentlich die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den prügelnden Polizisten erheben müssen. Das tat sie aber nicht, sondern suchte in der Strafprozessordnung nach einem für den Polizisten möglichst milden Weg, das Verfahren trotzdem einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war nun der Ansicht, der Fall weise nur eine „geringe Schwere der Schuld“ auf und stellte im Juni 2014 das Verfahren gemäß §153a der Strafprozessordnung aus Opportunitätsgründen gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Ernsthafte Konsequenten hat der Polizist somit nicht zu fürchten, er muss lediglich 750 Euro an den Betroffenen sowie 750 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Rechtsmittel, um gegen diese Entscheidung vorzugehen, existieren nicht.

Uns empört die Dreistigkeit, mit sich der die Staatsanwaltschaft hier über die Feststellung des Gerichtes und der Öffentlichkeit, dass hier der begründete Verdacht der „Körperverletzung im Amt“ besteht, hinwegsetzt. Dieses Vorgehen ist ein Signal an alle prügelnden Polizist_innen, dass über sie die Hand gehalten wird und dass ein Fehlverhalten keinerlei ernsthafte Konsequenzen zur Folge hat. Diese praktizierte Straffreiheit ist der Nährboden, auf dem weitere Polizeigewalt gedeiht.

Polizeigewalt in Deutschland – Kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem
Bereits seit Jahren ist wissenschaftlich belegt, dass Strafverfahren gegen Polizist_innen wegen Körperverletzung im Amt eine überdurchschnittlich hohe Einstellungsquote, teilweise bis zu 95%, aufweisen. In den Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft von einer Strafbarkeit der Beschuldigten ausgeht, ist wiederum die Einstellungsquote aufgrund von „Geringfügigkeit“ oder aus Opportunitätsgründen außergewöhnlich hoch. Diese massive Diskrepanz im Gegensatz zu Strafverfahren mit Angeklagten, die keine Polizist_innen sind, lässt sich nicht mehr mit Schwankungen oder der besonders exponierten Rolle der Polizei in der Gesellschaft erläutern. Sie bedingt sich aus strukturellen Problemen wie der weitgehenden Anonymität von Polizist_innen in ihren Hundertschaften, einem starken Korpsgeist bei der Polizei und der aus der Praxis bedingten Nähe zwischen Ermittler_innen, Staatsanwaltschaft und den Verdächtigen. Jurist_innen, politische Gruppen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International fordern deshalb seit Langem strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Ursachen von Polizeigewalt wie die Einrichtung unabhängiger Ermittlungsbehörden oder einer Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen.

Diese Forderungen verhallen jedoch weitestgehend ungehört, stattdessen sehen wir, wie die Polizei durch neue Ausrüstung wie leistungsstarke Wasserwerfer, Überwachungsdrohnen oder Pepperballgewehre weiter militarisiert wird. Anders als es die Lobbyisten aus den Reihen der Polizeigewerkschaften immer wieder behaupten, liegt das Problem nicht in einer angeblich steigenden Aggressivität und mangelndem Respekt gegenüber Polizist_innen, sondern in der Normalität einer polizeilichen Praxis, die schwere Verletzungen billigend in Kauf nimmt. Die niedrige Verurteilungsquote bei Verfahren gegen Polizist_inen wegen Körperverletzung im Amt ist kein Beleg dafür, dass sich die Polizei grundsätzlich rechtskonform verhält. Sie zeigt vielmehr, wie gut prügelnde Polizist_innen in diesem von befangenen Polizeiermittlungen und willigen Staatsanwaltschaften getragenen System geschützt werden.

Die Einstellung des Verfahrens um den brutalen Polizeiübergriff am 3. März passt nur zu gut in dieses Muster. Wir sind wütend, dass Polizeigewalt in diesem und vielen anderen Fällen ohne Konsequenzen bleibt! Wir lassen nicht weiter zu, dass eine willige Staatsanwaltschaft prügelnde Polizist_innen schützt!

Wir rufen deshalb zu einer Demonstration unter dem Motto „Polizeigewalt muss Konsequenzen haben! Solidarität mit den Betroffenen!“ am 4. Juli 2014 um 18 Uhr in Münster (Treffpunkt am Stadthaus 1, Klemensstraße 1) auf. Wir werden unsere Wut auf die Straße tragen!

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PM #18: Staatsanwaltschaft verhindert Aufarbeitung des brutalen Polizeieinsatzes – Verfahren gegen Polizisten erneut eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren gegen den Polizeibeamten, der am 3. März 2012 einen jungen Demonstranten schwer verletzt hat, erneut unter fragwürdigen Annahmen eingestellt. Die erneute Entscheidung war notwendig geworden, weil das Oberlandesgericht Hamm den Bescheid zur Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwalt aufgehoben hatte. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ bezeichnet die erneute Einstellung als zynisch und fordert nun politische Konsequenzen.

Im November 2012 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Polizisten, der einen jungen Gegendemonstranten bei einer Festnahme schwer verletzt hatte, eingestellt, da sie der Ansicht war, der Polizist hätte in Notwehr gehandelt. Das „Keinen Meter“-Bündnis hatte diese Einstellung als handfesten Skandal bezeichnet und angesichts der zahlreichen Widersprüche in der Begründung der Einstellung eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gefordert (Vgl. hierzu die Pressemitteilung #14: „Brutaler Polizeieinsatz am 3. März bleibt ohne Folgen…“ vom 26.11.2012 Eine vollständige Chronik des Verfahrens findet sich hier)

Die Rechtsanwältin des verletzten Demonstranten hatte nach der ersten Einstellung ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm eingeleitet. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht hob die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft auf und ordnete an, Anklage wegen Körperverletzung im Amt gegen den verdächtigen Polizisten zu erheben. Diese gerichtliche Zurechtweisung außer Acht lassend stellte die Staatsanwaltschaft Münster das Verfahren jetzt gemäß §153a der Strafprozessordnung aus „Opportunitätsgründen“ gegen Zahlung einer Geldbuße ein.

Lisa Grüter, die Anwältin des verletzten Demonstranten, führt dazu aus: „Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Münster ist ein weiterer Schlag ins Gesicht für ein Opfer von Polizeigewalt. Der Geschädigte wurde durch die Staatsanwaltschaft zunächst gezwungen, alle Instanzen zu durchschreiten, um zu seinem Recht zu kommen, nur damit das Verfahren jetzt auf dem für den Beamten mildesten Weg eingestellt wird.“

„Das Oberlandesgericht hat eindeutig entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung im Amt zu erheben hat. Stattdessen das Verfahren getreu dem Motto ’selbst wenn das Oberlandesgericht meint, dass eine Straftat vorliegen könnte, dann war sie nicht so schlimm‘ einfach einzustellen, ist in meinen Augen moralisch höchst fragwürdig“, so Grüter weiter.

Für das „Keinen Meter“-Bündnis ist die erneute Einstellung des Verfahrens nicht mehr zu rechtfertigen. Nachdem das Oberlandesgericht die Interpretation der Staatsanwaltschaft nicht teilte, wurde aus einer Körperverletzung im Amt urplötzlich eine Geringfügigkeit, die noch vor Erhebung der Anklage – wie sie das OLG gefordert hatte – eingestellt werden konnte. „Anstelle die richtigen Schlüsse aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes zu ziehen und diesen brutalen Übergriff lückenlos aufzuklären, macht sich die Staatsanwaltschaft erneut zum willigen Helfer prügelnder PolizistInnen“, so Nina Bloch, Pressesprecherin des „Keinen Meter“-Bündnisses. „Die Staatsanwaltschaft handelt hier in offenkundiger Weise politisch und offenbart denselben Korpsgeist, der bei der Polizei seit Jahren schon kritisiert wird.“

Gegen die erneute Einstellung des Verfahrens sieht die Strafprozessordnung keine weiteren Rechtsmittel vor. Das „Keinen Meter“-Bündnis fordert nun, politische Konsequenzen aus der Polizeigewalt am 3. März 2012 zu ziehen. Dazu gehören u.a. die Einsetzung einer unabhängigen Ermittlungsbehörde zur Aufklärung von Polizeigewalt und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen „Mit diesen Forderungen stehen wir nicht alleine da,“ so Carsten Peters, Pressesprecher des „Keinen Meter“-Bündnisses. „Es ist an der Zeit, die richtigen Schlüsse aus skandalösen Vorgängen wie am 3. März in Münster zu ziehen und endlich wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Polizeigewalt zu ergreifen.“

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Chronik: Das Verfahren um den Polizeiübergriff an der Stettiner Straße

3. März 2012: Protest gegen Neonazis wird von Polizeigewalt überschattet
Am 3.3.2012 demonstrieren in Münster ca. 7000 Menschen gegen einen Aufmarsch von 300 Neonazis im Münsteraner Stadtteil Rumphorst. Zu den Protesten und Blockaden hatte das Bündnis „Keinen Meter den Nazis!“ (http://keinenmeter.noblogs.org/aufruf/), ein breiter Zusammenschluss von gewerkschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und religiösen Gruppen, antifaschistischen Initiativen und politischen Parteien aus Münster, aufgerufen. Die Polizei setzte den Aufmarsch der Neonazis jedoch unter Einsatz von knapp 1500 PolizistInnen, einer Reiterstaffel und Wasserwerfern rigoros durch. Der von ebenso vielfältigem wie entschlossenem Protest geprägte Tag wurde immer wieder durch Polizeigewalt überschattet (vgl. PM#10: Erstes Fazit des KeinenMeter-Bündnisses vom 3.3.12).

In den Mittagsstunden des 3.3. ereignet sich an der Stettiner Straße ein besonders heftiger Übergriff der Polizei: Mehreren PolizistInnen der 17. Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) aus Münster entdecken einen jungen Mann, den sie verdächtigen, einige Zeit zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Gruppe entschließt sich, den Mann vor Ort in Gewahrsam zu nehmen. In einem für sie günstigen Moment stürmen sie los, rennen ihn mit vollem Körpereinsatz um und bringen ihn somit brutal zu Boden. Einer der Polizisten schlägt dabei mehrfach auf den Demonstranten ein. Der Demonstrant wird dabei schwer am Kopf verletzt und bleibt über einen längeren Zeitraum bewusstlos. Er wird vor Ort von einer Notärztin aus den Kreisen der DemonstrantInnen erstversorgt, von Rettungskräften intubiert und schließlich in die Intensivstation eingeliefert. Erst am Abend bessert sich sein Zustand, er erleidet durch den Übergriff der Polizei ein Schädel-Hirn-Trauma.

Die WDR-Sendung „Lokalzeit Münsterland“ sendet am Abend des 3.3. einen Bericht zu den Protesten gegen den Naziaufmarsch. In diesem schildern mehrere AugenzeugInnen den Übergriff und zeigen sich sichtlich geschockt vom brutalen Vorgehen der PolizistInnen. Eine Zeugin berichtet auch von Drohungen der BeamtInnen gegenüber umstehenden Personen.
Im Nachgang der Ereignisse versucht der Münsteraner Polizeipräsident Huber Wimber mehrfach, den Einsatz der PolizistInnen zu rechtfertigen und den verletzten Demonstranten zu diskreditieren.

19. März 2012: „Keinen Meter“-Bündnis fordert die Aufklärung der Polizeigewalt
In einer Reaktion auf den Auftritt des Münsteraner Polizeipräsidenten Hubert Wimber und seines Kollegen Schierferbein, des Einsatzleiters der Polizei am 3.3.2012, fordert das „Keinen Meter“-Bündnis eine unabhängige und lückenlose Aufklärung der diversen Fälle von Polizeigewalt am 3.3. (vgl. PM#11: Aufarbeitung des Polizeieinsatzes noch nicht beendet)

November 2012: Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Münster
Die Staatsanwaltschaft Münster stellt das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen den Polizisten, der den jungen Demonstranten am 3.3.12 durch mehrere Schläge verletzt hat, ein. Sie begründet die Einstellung des Verfahrens damit, dass sich der Polizist in einer Notwehrsituation befunden hätte und die Gewaltanwendung somit verhältnismäßig gewesen sei.

Das „Keinen Meter“-Bündnis kritisiert die Einstellung des Verfahrens scharf und benennt in einer Pressemitteilung zahlreiche Widersprüche in der Begründung der Einstellung: So erfolgte die Festnahme des jungen Demonstranten in einer ruhigen und für die Polizei übersichtlichen Situation. Die PolizistInnen waren in der Überzahl und bestimmten den Zeitpunkt des Zugriffs selbst. Trotz dieser Konstellation wurde jedoch nicht versucht, den Demonstranten anzusprechen, sondern sofort massive Gewalt gegen ihn eingesetzt. Mögliche Abwehrreflexe des Angegriffenen wurden durch die Staatswanwaltschaft als gezielte Angriffe gegen die PolizistInnen gewertet. ( vgl. PM#14: Brutaler Polizeieinsatz am 3. März bleibt ohne Folgen)

Das „Keinen Meter“-Bündnis fordert eine Wiederaufnahme der Ermittlungen. Lisa Grüter, die Rechtsanwältin des verletzten Demonstranten kündigt rechtliche Schritte an.

Februar 2013: Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft

Rechtsanwältin Grüter reicht eine Beschwerde über die Einstellung bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein. Die Generalstaatsanwaltschaft weist die Beschwerde zurück.

April 2013: Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens beim Oberlandesgericht Hamm
Rechtsanwältin Grüter leitet ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm ein.

Januar 2014: Aufhebung der Entscheidungen durch das Oberlandesgericht Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm hebt die Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und der Staatsanwaltschaft Münster auf. Es ordnet an, Anklage wegen Körperverletzung im Amt gegen den verdächtigen Polizisten der 17. BPH Münster zu erheben. Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, der Beamte habe in Notwehr gehandelt, als er den am Boden liegenden Demonstranten mehrfach schlug, war demnach nicht haltbar.

Juni 2014: Erneute Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Münster
Anstatt wie vom Oberlandesgericht Hamm gefordert, Anklage zu erheben, stellt die Staatsanwaltschaft Münster das Ermittlungsverfahren gegen den verdächtigen Polizisten gemäß §153a gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Ein Rechtsmittel hiergegen sieht die Strafprozessordnung nicht vor.

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Filmvorführung: Es kann legitim sein, was nicht legal ist

Mar­tin Lö­wen­berg – ein Leben gegen Fa­schis­mus, Un­ter­drü­ckung und Krieg

Das In­sti­tut für Theo­lo­gie und Po­li­tik (ITP) zeigt in Zu­sam­men­ar­beit mit der Linse , der VVN/BdA Müns­ter und dem „Kei­nen Meter“-​Bünd­nis eine prä­mier­te Do­ku­men­ta­ti­on über den KZ-​Über­le­ben­den und An­ti­fa­schis­ten Mar­tin Lö­wen­berg, der letz­tes Jahr ver­starb. Der Fil­me­ma­cher Micha­el Back­mund wird an­we­send sein und im An­schluss zum Ge­spräch zur Ver­fü­gung ste­hen.

Mitt­woch, 13. No­vem­ber 2013, 19:00 Uhr
Ci­ne­ma, Wa­ren­dor­fer Str. 45-47

<p align=“justify“Fast zwei Jahrzehnte begleiteten die Filmemacherinnen den Widerstandskämpfer und ehemaligen KZ-Häftling Martin Löwenberg (87) mit der Kamera und suchten im Gespräch mit ihm und dem gemeinsamen Freund Konstantin Wecker nach Antworten auf die Fragen: Woher nimmt dieser Mann in seinem Alter das Verständnis für die praktische Tat, das Handeln, die jugendliche Ungeduld? Woher kommen seine Kraft und sein Mut? Wie entstand seine Unbeugsamkeit gegenüber staatlicher Willkür und Autoritäten? Und warum leuchten seine Augen noch immer auf, wenn er planend und organisierend politisch aktiv wird für soziale Gerechtigkeit, gegen Ausgrenzung und Krieg?

<p align=“justify“Als Jugendboxer trainierte Martin Löwenberg im Breslauer Postsportverein Stephan und verprügelte in der Freizeit mit seinen Freunden mehrfach den Streifendienst der Hitlerjugend. Sie wehrten sich gegen die zunehmende Repression und Verfolgung unangepasster Jugendlicher. Später arbeitete er mit seinem älteren Bruder Fred in einem organisierten Widerstandsnetzwerk und unterstützte osteuropäische Zwangsarbeiter mit Brotmarken und Informationen über den Kriegsverlauf. Im Mai 1944 nahm ihn die Gestapo fest. Nach tagelangen Verhören wurde er ins KZ Flossenbürg deportiert. In den KZ-Außenlagern Thil und Leitmeritz musste Martin Löwenberg bis zu seiner Befreiung selbst Zwangsarbeit in unterirdischen Stollen leisten. Historische Foto- und Filmdokumente zu seinen Erzählungen werden dabei mit den Aufnahmen der aktuellen Topografie dieser Handlungsorte konfrontiert.

<p align=“justify“Mit der Biografie Martin Löwenbergs schlägt der Film einen Bogen über hundert Jahre Zeitgeschichte. Er dokumentiert auch das politische Engagement von Löwenberg nach 1945 gegen die Remilitarisierung der Bundesrepublik, seine Verfolgung als Kommunist genauso wie seine Unterstützung von Roma-Flüchtlingen in der KZ-Gedenkstätte Dachau, die Verhinderung von Naziaufmärschen oder seinen Kampf für die Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeiterinnen. Durch die Recherchen in deutschen und polnischen Archiven ist es gelungen, bisher unbekanntes Filmmaterial zu finden, das den Protagonisten bei historischen Ereignissen in Aktion zeigt wie z.B. der Beerdigung von Philipp Müller 1952, dem ersten von der Polizei erschossenen Demonstranten der jungen Bundesrepublik.

<p align=“justify“Diese subjektive Protestgeschichte wird verknüpft mit aktuellen Interviews und historischen Bildmaterialien (Fotos und Filme von 1909 bis 2011) aus Wrodaw, früher Breslau, Dachau, Flossenbürg, Essen und München zu einer filmischen Zeitreise über hundert Jahre. Martin Löwenberg spricht von seinen Visionen damals nach der Befreiung aus dem KZ und heute. Er entwickelt im Film eine besondere Form der Reflektion von Geschichte; dabei verschränken sich die Ebenen von Zeit und Inhalt in Erzählsträngen, die die Vergangenheit in der Gegenwart präsent werden lassen.

Mehr Infos unter:
www.martinloewenberg.de/

www.loewenberg-film.de

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Filmvorführung von „Blut muss fließen“ mit über 300 ZuschauerInnen ein voller Erfolg

Über 300 Menschen besuchten am 9. September die beiden Vorführungen des Filmes „Blut muss fließen – Undercover unter Nazis“ im Schloßtheater in Münster. Die Vorführungen wurden vom Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ in Kooperation mit den “Deviants Ultras” und dem Fanport des SC Preußen Münster organisiert und fanden in Anwesenheit von Regisseur Peter Ohlendorf statt. Dieser stellte sich nach beiden Vorführungen der Diskussion mit dem bunt gemischten Publikum, darunter auch 70 SchülerInnen des Gymnasiums Wolbeck.

Der 87 Minuten lange Film ist ein Dokumentarfilm über das konspirative Milieu der Rechtsrock-Szene in Deutschland. Er basiert auf einer neunjährigen verdeckten Recherche des Journalisten Thomas Kuban, der Nazi-Konzerte mit versteckter Kamera besuchte und die dort zur Schau gestellte extreme Gewaltbereitschaft, den Rassismus und den Hass dokumentierte. Der Titel “Blut muss fließen” bezieht sich auf den Refrain eines antisemitischen Liedes, das zum festen Repertoire vieler rechtsextremer Bands gehört.

„Wir sind überrascht und erfreut über die positive Resonanz“, so Carsten Peters, der Pressesprecher des Bündnisses „Keinen Meter den Nazis“. „Wir danken allen Beteiligten und UnterstützerInnen für ihre Hilfe. Neben den Protesten gegen Naziaufmärsche werden wir auch zukünftig solche wichtigen Projekte nach Kräften unterstützen.“

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