Erneute Niederlage für Münsteraner Staatsanwaltschaft

Am 16. Januar fand vor dem Amtsgericht in Münster die Verhandlung gegen einen Antifaschisten statt, der sich im August 2013 an den lautstarken Protesten des Keinen Meter-Bündnisses gegen die rechtspopulistische und rassistische “Bürgerbewegung Pro Deutschland” beteiligt hat. Dem Aktivisten der Sambagruppe “Rhythms of Resistance” wurde Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Er solle als “Rädelsführer” der Gruppe einen Durchbruchsversuch durch eine Polizeikette angeführt haben.

Der Prozess endete binnen einer halben Stunde mit einem unzweifelhaften Freispruch für den angeklagten Antifaschisten. Keiner der drei als Zeugen geladenen Polizisten der für ihre ganz eigene “Deeskalationstaktik” bekannten wie allseits beliebten 17. Hundertschaft aus Münster konnte den Angeklagten identifizieren oder sonstwie erhellende Angaben zu den vermutlichen Vorfällen machen.

Die Staatsanwaltschaft Münster machte in diesem Prozess ihrem Ruf als “politisch motiviert” mal wieder alle Ehre. Nachdem das Amtsgericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens in erster Instanz aufgrund der dürftigen Aktenlage abgelehnt hatte, erzwang sie durch eine Beschwerde am Landgericht die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Eine Vorgehensweise, die an sich recht außergewöhnlich ist, und somit einiges über die Motivation der Staatsanwaltschaft zur Kriminalisierung antifaschistischer Proteste aussagt. Selbst der Richter ließ es sich nicht nehmen, in Anbetracht dieser mehr als dürftigen “Beweislage” den zweifelhaften Eifer der Staatsanwaltschaft zu kommentieren. Bleibt abzuwarten, ob dieser Freispruch einen Lernprozess in Gang setzt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Münster mit dem Versuch scheitert, Urteile gegen Antifaschist_innen zu erwirken.

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