PM #15: Prozesse gegen Antifaschisten enden mit Freisprüchen

2 Prozesse = 2 Freisprüche und neue Ermittlungsverfahren gegen die Polizei. Das ist die eindeutige Bilanz zweier Gerichtsprozesse gegen antifaschistische Protestler, die am 3. März 2012 in Münster-Sprakel an der Anreise nach Münster gehindert wurden und denen die Staatsanwaltschaft vorwarf, dabei „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ begangen zu haben.

Ein heute (18.01.2013) vor dem Amtsgericht Münster verhandelter Prozess gegen einen jungen Mann endete mit einem Freispruch. Der Vorwurf des „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ hatte sich als unhaltbar herausgestellt. Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten, welche an der Räumung des Zuges in Sprakel beteiligt waren, widersprachen sich in ihren Aussagen. Die Videoaufnahmen der Polizei zeigten ebenfalls keine Widerstandshandlungen seitens des Angeklagten. Folgerichtig forderte am Ende sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Gegendemonstranten.

Angeklagter wurde von der Polizei verletzt
Angesichts dieses Gerichtsurteils gibt es nun selbst in der Logik von Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Erklärung mehr für die Verletzungen des Angeklagten. Der Angeklagte erlitt bei seiner Ingewahrsamnahme u.a. eine Augenquetschung und ein abgerissenes Lippenband – obwohl er nachweislich keinen Widerstand leistete. Das „Keinen Meter“-Bündnis ist sich sicher: „Deutlicher kann man einen Missbrauch von ‘unmittelbarem Zwang’ durch die Polizei nicht illustrieren: Die Staatsanwaltschaft muss nun tätig werden und gegen die eingesetzten BeamtInnen ermitteln“, so die Bündnis-Sprecherin Nina Bloch.

Freispruch auch in Osnabrück
Bereits ein vor einigen Monaten in Osnabrück verhandeltes Verfahren gestaltete sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft schwierig. Die Richterin erwies sich als befangen und wurde nach dem 1. Verhandlungstag ausgetauscht. Das Verfahren endete nach Sichtung des von der Polizei angefertigten Beweisvideos mit einem klaren Freispruch: Eine Widerstandshandlung des Angeklagten war auf den Videos nicht zu erkennen. Was die Aufnahmen jedoch zeigten, war ein ruppiges Vorgehen der eingesetzten PolizistInnen. Auf Anraten der Richterin sah sich die Staatsanwaltschaft Münster gezwungen, im Anschluss ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten.

Brutale Zugräumung
Hintergrund der beiden Prozesse ist die Räumung einer Regionalbahn am 3. März 2012 durch die Polizei am Haltepunkt Sprakel. Rund 150 AntifaschistInnen, die von Osnabrück aus gemeinsam nach Münster reisen wollten, wurden dort gestoppt und teilweise unter Anwendung von Gewalt aus dem Zug geräumt. Mehrere Menschen wurden dabei in Gewahrsam genommen. Einigen von ihnen wurde im Nachgang von der Staatsanwaltschaft „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen. Klaus Rüther, der Anwalt des Angeklagten, stellte auf Grundlage eines ihm vorliegenden Berichtes des polizeilichen Einsatzleiters die Rechtmäßigkeit der Zugräumung in Sprakel in Frage.

„Augenscheinlich wollte die Polizei am 3. März in Sprakel bewusst eine Eskalation herbeiführen, um einen Vorwand zu haben, die anreisenden GegendemonstrantInnen an der Anreise nach Münster und damit an der Teilnahme an den Protesten zu hindern“, so die Bündnis-Sprecherin Nina Bloch. „Die von der Polizei verbreitete Darstellung, sie hätte in Sprakel gerade noch rechtzeitig eingegriffen, um anreisende Gewalttäter zu stoppen, ist schlichtweg nicht mehr haltbar“.

Polizeigewalt aufklären
Bloch weiter: „Anstatt weiterhin Protestierende zu kriminalisieren, sollte die Staatsanwaltschaft nun endlich die Aufklärung der Polizeigewalt ernsthaft voran treiben.“ Nach Ansicht des „Keinen Meter“-Bündnis reiht sich der brutale Einsatz bei der Räumung des Zuges in die lange Liste von Schikanen und Übergriffen der Polizei auf GegendemonstrantInnen am 3. März in Münster. Das „Keinen Meter“-Bündnis fordert die lückenlose Aufklärung der Übergriffe durch die Polizei.

Im November 2012 stellte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletztung im Amt“ gegen einen Polizeibeamten ein, der am 3. März einen jungen Mann schwer verletzte. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft war auf Unverständnis gestoßen, da von der Polizei unabhängige ZeugInnen brutale Gewaltanwendung geschildert hatte.

Spenden zur Unterstützung der Betroffenen
Das Bündnis wird die Betroffenen weiter unterstützen und prüft derzeit weitere rechtliche Mittel. Zur Unterstützung der Aufarbeitung und Deckung der Verfahrenskosten bittet das Bündnis um Spenden auf folgendes Konto:

Bündnis Münster gegen Nazis
Konto-Nr. 91 666 800
Volksbank Münster eG
Bankleitzahl 401 600 50

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Lesetipp: Auswertung zum 3. März veröffentlicht

Bereits Anfang September veröffentlichte die Antifaschistische Linke Münster (ALM) mit der Broschüre „No pasamos, pero …*“ eine Dokumentation und Auswertung der Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 3. März. Auf 52 Seiten zeichnet sie die vielfältigen Aktionen, die rund um das Gebiet des Naziaufmarsches stattfanden, nach. Auch die Polizeigewalt, die den Tag an vielen Stellen überschattete wird thematisiert. Der Abdruck von Redebeiträgen und den Reaktionen der Anwohner_innen des Rumphorstviertels runden das Bild ab. Auch die Auseinandersetzungen und Probleme im Vorfeld und während der Aktionen werden angesprochen und Vorschläge für die Zukunft gemacht.

Mehr zum Inhalt hier.

In Münster ist die Broschüre im Buchladen Rosta, Ägidiistr. 12, 48143 Münster und bei roots of compassion, Friedensstr. 7, 48145 Münster zu erhalten.

Außerdem kann sie beim Online bei Phobiact Records, Disgusted Youth und Black Mosquito bestellt werden.

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PM #14: Brutaler Polizeieinsatz am 3. März bleibt ohne Folgen Staatsanwaltschaft Münster stellt Ermittlungsverfahren gegen prügelnde Polizisten ein

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletztung im Amt“ gegen einen Polizeibeamten, der am 3. März 2012 einen jungen Demonstranten schwer verletzt hat, eingestellt. Das „Keinen Meter“-Bündnis kritisiert diese skandalöse Entscheidung und fordert die lückenlose Aufklärung von Polizeigewalt durch eine unabhängige Ermittlungskommission.

Der 3. März 2012 in Münster: Die Polizei setzt einen Aufmarsch von 300 Nazis durch das Rumphorstviertel gegen den entschlossenen Protest von 7000 Menschen mit aller Härte durch. Am frühen Mittag entdecken mehreren PolizistInnen an der Stettiner Straße einen jungen Mann, den sie verdächtigen, einige Zeit zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die PolizistInnen entschließen sich, den Mann in Gewahrsam zu nehmen. In einem für sie günstigen Moment stürmen sie los, rennen ihn mit vollem Körpereinsatz um und bringen ihn somit brutal zu Boden. Einer der Polizisten schlägt mehrfach auf ihn ein. Der Demonstrant wird dabei schwer am Kopf verletzt, bleibt mehrere Minuten bewusstlos und wird schließlich intubiert in die Intensivstation eingeliefert. Diese Art der Gewaltanwendung und die durch sie verursachten Verletzungen werden auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt.

Polizeigewalt wird verharmlost
Trotzdem begründet die Staatsanwaltschaft ihre Einstellung des Verfahrens mit dem verhältnismäßigen Einsatz körperlicher Gewalt und Notwehr seitens des Beamten. Das „Keinen Meter“-Bündnis weist dies als Verharmlosung polizeilicher Gewalt zurück. Mit keinem Wort geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung darauf ein, warum der Zugriff der Polizisten auf solche brutale Art und Weise erfolgte. Die Situation an der Stettiner Straße war zum fraglichen Zeitpunkt ruhig, kleinere Gruppen von GegendemonstrantInnen bewegen sich lose durch das Viertel. Der junge Mann war alleine unterwegs und stand im Moment des Zugriffs an der Straße. Von einer Bedrohungslage für die Polizei kann hier keine Rede sein. Die PolizistInnen legten den Zeitpunkt ihres Zugriffs selbstständig fest. Dass sie vor dem Zugriff nicht ihre Helme aufsetzten, ist ein weiterer Beleg dafür, dass sie sich in keiner gefährlichen Situation befanden. Wieso wurde der junge Mann von den PolizistInnen nicht wie in solchen Situationen üblich eingekreist und angesprochen? Weshalb wurde sich entschieden, sofort massive Gewalt einzusetzen? Dass die Staatsanwaltschaft diese Fragen angesichts des offenkundig abgesprochenen und gezielten Vorgehens der PolizistInnen nicht einmal stellt, spricht Bände.

Staatsanwaltschaft will Notwehr erkannt haben
Stattdessen wird die Gewalt der PolizistInnen gerechtfertigt. Als Grund wird angeführt, dass der Demonstrant bei dem Zugriff um sich geschlagen und somit Widerstand geleistet hätte. Deswegen seien drei Schläge notwendig gewesen, um den jungen Mann unter Kontrolle zu bekommen. Eine Notwehrsituation wie sie die Staatsanwaltschaft ausgemacht haben will, lässt sich aus dem Geschehen nur mit viel Phantasie ableiten: Wie soll ein einzelner junger Mann, der zudem von der Situation völlig überrascht wurde, mehrere ausgebildete, gepanzerte und bewaffnete PolizistInnen im Fallen und am Boden liegend so in Bedrängnis gebracht haben, dass sie sich in einer akuten Notwehrsituation befanden? Die von der Staatsanwaltschaft dokumentierten drei Schläge erklären zudem die Schwere der Verletzungen nur unzureichend. In den Berichten mehrerer AugenzeugInnen wird hingegen geschildert, dass der Polizist weiter auf den bereits am Boden liegenden jungen Demonstranten einschlug. Die Staatsanwaltschaft hält diese ZeugInnen, bei denen es sich um AnwohnerInnen aus Rumphorst sowie Demonstrierende handelte, grundsätzlich für glaubwürdig. Dennoch hält sie ihre Aussagen für nicht ausreichend, um eine Anklage darauf zu stützen. Der Grund: Sie hätten in der Vernehmung nicht von den Schlägen des Demonstranten beim Zugriff berichtet und ihnen sei teilweise die Sicht durch die PolizistInnen versperrt worden. Den Aussagen der am Zugriff beteiligten PolizistInnen wird hingegen Glauben geschenkt. Sie behaupten, dass der Polizist nicht weiter auf den am Boden Liegenden eingeschlagen habe. Wieso müssen sich die AugenzeugInnen selbst an die kleinsten Details erinnern, während die stark abweichenden Erklärungen der beteiligten PolizistInnen von der Staatsanwaltschaft nicht hinterfragt werden?Warum wurde nur gegen einen Polizisten ermittelt? Die PolizistInnen führten den Zugriff gemeinsam durch. Sie unterstützten sich aktiv dabei. Damit tragen sie alle die Verantwortung für die schweren Verletzungen des Demonstranten.

„Staatsanwaltschaft macht sich zum willigen Helfer prügelnder PolizistInnen“

„Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Polizisten ist ein handfester Skandal,“ bewertet das „Keinen Meter“-Bündnis den Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
„Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, aber aus den vorhandenen Aussagen die falschen Konsequenzen gezogen. Auch die Tatsache, dass ZeugInnen vor Ort durch PolizeibeamtInnen eingeschüchtert wurden -„Willst du die Nächste sein?“-, ändert für die Staatsanwaltschaft offenbar nichts. Sie macht die TäterInnen in perfider Weise zu Opfern, indem sie brutale Polizeigewalt als Notwehr legitimiert und übernimmt damit die Begründung der Polizei übergeordneter Stellen aus dem Innenmisterium, die diese Linie bereits wenige Tage nach dem 3.März festgelegt hatten.
Offenbar soll keine Verurteilung der PolizistInnen stattfinden. Die Einstellung des Verfahrens sendet daher ein verheerendes Signal auch für kommende Demonstrationen in Münster: Polizeiliche Gewalt bleibt selbst dann ohne Konsequenzen, wenn ein Opfer schwer verletzt wird.“

Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich

Das „Keinen Meter-Bündnis“ fordert die Wiederaufnahme des Verfahrens durch eine neutrale Stelle und die lückenlose Aufklärung aller Vorfälle von Polizeigewalt und -schikanen am 3.März. „Für uns ist dieses Kapitel noch lange nicht abgeschlossen. Bei der Polizei herrscht ein Korpsgeist, der die Aufklärung selbst von schweren Gewalttaten im Dienst verhindert. Diese Gewalttaten dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Solange sich aber keine wirklich unabhängigen Ermittlungskommissionen mit der Untersuchung von Polizeigewalt beschäftigten, werden brutale Übergriffe im Dienst weiter straffrei bleiben.“

Lisa Grüter, die Anwältin des verletzten Demonstranten, kündigt an, dass sie ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen wird. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die vorliegenden Beweise für eine Anklage ausreichen.“, so Grüter.

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Fotobericht: Proteste gegen NPD-Kundgebung

Am 20. Juli 2012 wollte die NPD eine Kundgebung in Münster durchführen. Ihr Plan war erst kurzfristig bekannt geworden, in gerade einmal 2 Tagen wurden in Münster Gegenproteste organisert. Ungefähr 850 Menschen zeigten der NPD deutlich, dass in Münster kein Platz für sie und ihre rassistischen Parolen ist. Im Lärm von Trillerpfeiffen und Sprechchören ging die NPD unter, ihre zwei Redebeiträge waren nicht zu verstehen. Immer wieder folgen zudem Tomaten und Eier auf die Nazis.

Wir möchten uns bei allen Menschen bedanken, die am 20. Juli gegen die Nazis auf die Straße gegangen sind. Hier einige Bilder vom Tag:

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NPD will Freitag in Münster demonstrieren

Die Neonazi-Partei NPD hat für Freitag, den 20. Juli 2012, eine Kundgebung in Münster. angemeldet. Die Nazis wollen sich um 16:00 Uhr  auf dem Bremer Platz versammeln, wo bis 17:00 Uhr mehrere Redner der NPD-Bundesführung sprechen sollen. Die Kundgebung ist Teil einer „Deutschlandtour“ der NPD, mit der diese für ihre rassistischen Ziele werben will.

Die Kundgebung in Münster wurde bis vor Kurzem seitens der NPD geheim gehalten. Auch die Polizei hat erst auf Nachfrage die Anmeldung bestätigt. Durch die Geheimhaltung hofft die NPD auf möglichst wenig Gegenproteste. In Münster werden nun Protestaktionen vorbereitet. Aus den Reihen des „Keinen Meter“-Bündnis` wird es eine angemeldete Kundgebung geben.

Verschiedene Mitgliedsgruppen unseres Bündnis` rufen bereits zu Protesten auf:
Antifa Linke Münster | AStA der Uni MünsterJusos Münster | VVN-BdA

Mehr Informationen bietet die Tagespresse sowie der Twitterkanal der Antifa.

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PM #13: Polizeigewalt am 3. März – Aufklärung geht weiter – Zeuge gesucht!

Das Keinen Meter-Bündnis sucht im Zusammenhang mit dem brutalen Polizeieinsatz am 03. März dringend Kontakt zu einem Zeugen:

Der junge Mann trug nach aktuellem Stand einen Mütze/Kapuze und eine helle blaue Jeansjacke und hat die Festnahme, bei der ein junger Demonstrant an der Stettiner Straße Ecke Kösliner Straße gegen 13:15 Uhr schwer verletzt wurde, aus kurzer Distanz mit einem Smartphone oder einer kleinen Kamera gefilmt.

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen einen der beteiligten Polizisten wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt. „Nun wird sich zeigen, ob die Staatsanwaltschaft wirklich an einer lückenlosen Aufklärung der Vorfälle interessiert ist“, so Nina Bloch, Sprecherin des Keinen Meter-Bündnisses. Die Anwält_innen des Bündnisses bitten den gesuchten Zeugen und andere, die Foto- und/oder Videoaufnahmen zu dem Übergriff besitzen, Kontakt zum Keinen Meter-Bündnis aufzunehmen. (keinenmeter@riseup.net).

„Genauso entschlossen und solidarisch wie wir am 3. März zusammen gegen die Nazis protestiert haben, müssen wir auch jetzt an der Aufklärung des Polizeieinsatzes arbeiten. Nur wenn dieser spürbare Konsequenzen hat, können wir ähnliche Ereignisse in Zukunft verhindern“, so Bloch weiter.

Zur Unterstützung der Aufarbeitung und Deckung der Verfahrenskosten bittet das Bündnis weiterhin um Spenden auf folgendes Konto:

Bündnis Münster gegen Nazis
Konto-Nr. 91 666 800
Volksbank Münster eG
Bankleitzahl 401 600 50

Unsere Solidarität gilt weiterhin allen von Gewalt und Repression betroffenen Menschen, die am 3. März gegen den Naziaufmarsch protestiert haben. Wir werden diesen brutalen Polizeieinsatz nicht einfach auf sich beruhen lassen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich als Zeug_innen bei uns gemeldet haben und es so ermöglichen, die Geschehnisse des Tages wenigstens zu einem gewissen Grad aufzuklären.

Keinen Meter Bündnis

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Repression gegen Nazi-Gegner_innen: Was tun bei Vorladungen und Strafbefehlen?

Die Staatsanwaltschaft in Münster arbeitet nach den Aktionen gegen den Naziaufmarsch  am 3.3. auf Hochtouren – und verschickt Strafbefehle und Vorladungen gegen Protestierende.

Was tun bei einer Vorladung der Polizei?

Es erhalten immer noch einzelne Personen Vorladungen zur Polizei, um Aussagen gegen sich selbst oder andere zu tätigen. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf Aussageverweigerung – daher kann die Vorladung einfach ignoriert werden. Bitte macht von eurem Recht, die Aussage zu verweigern Gebraucht. Aussagen belasten euch und andere. Wer eine Vorladung erhalten hat, sollte sofort Kontakt zum Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ oder einer Rechtshilfegruppe aufnehmen. Diese können Betroffenen mit Rat und Tat und Kontakten zu Rechtsanwält_innen zur Seite stehen.

Was tun bei einem Strafbefehl?

Darüber hinaus haben die ersten Menschen in den letzten Tagen Strafbefehle wegen vermeintlicher Straftaten erhalten. Wenn ihr davon betroffen seid, kontaktiert bitte ebenfalls kurzfristig unser Bündnis oder eine Rechtshilfegruppe. Außerdem solltet ihr in jedem Falle zunächst gegen alle Strafbefehle Einspruch bei der ausstellenden Behörde, dem Amtsgericht Münster, einzureichen.

Hier zu reicht es, wenn der folgende Text an das Amtsgericht verschickt wird:
“Hiermit reiche ich Einspruch  gegen den Strafbefehl vom XX.XX.2012 mit
dem Aktenzeichen …. ein.”

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, die Frist ist auf dem Brief aufgeführt. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden und die Rechtshilfegruppe rät auch von weiteren Begründungen explizit ab. Eine Begründung kann – wenn sie notwendig oder sinnvoll erscheint – zu jedem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Das „Keinen Meter“-Bündnis unterstützt von Repression Betroffene

Doch dazu ist es notwendig, dass ihr euch bei uns (keinenmeter@riseup.net) meldet. Außerdem benötigt das „Keinen Meter“-Bündnis noch immer Spenden, um Anwaltskosten zu zahlen und Betroffene zu unterstützten.

Bitte spendet für die Arbeit des Bündnis auf folgendes Konto:

Bündnis Münster gegen Nazis
Konto-Nr. 91 666 800
Volksbank Münster eG
Bankleitzahl 401 600 50
Auch kleine Beträge helfen!

Rechtshilfegruppen

Rote Hilfe e.V.:
Die Rote Hilfe ist eine bundesweite linke Rechtshilfegruppe, die Aktivist_innen bei Verfahren und Prozessen unterstützt.
www.rote-hilfe.de

Rote Hilfe Ortsgruppe Osnabrück:
osnabrueck@rote-hilfe.de
rotehilfeosnabrueck.blogsport.de

Schwarz-Rote Hilfe Münster:
srh_muenster@yahoo.de
Der Schlüssel zur sicheren Kommunikation über PGP kann hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus bietet die Schwarz-Rote Hilfe Münster an jedem ersten Montag im Monat von 20-21 Uhr eine offene Sprechstunde im „krachtz“ (Nieberdingstraße8, Münster) an.

Wir lassen uns nicht kriminalisieren! Protest gegen Nazis ist notwendig!

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PM#12: Gemeinsam gegen Rassismus- Antifaschistisches Bündnis ruft zu Protesten gegen „Pro NRW“ auf

Am Montag, den 7. Mai will die rassistische Partei “pro NRW” um 14:00 Uhr vor der Baitul-Momin-Moschee in Münster-Hiltrup eine Wahlkampfkundgebung abhalten. Antifaschistische Gruppen haben eine Protestkundgebung angemeldet. Auch das Bündnis “Keinen Meter”, das sich anlässlich des Naziaufmarsches am 3. März zusammen geschlossen hat, ruft zur Beteiligung auf. Die Gegendemonstrierenden wollen sich um 13:00 Uhr an der Hansestraße/Ecke Fuggerstraße versammeln. Eine Kundgebung ist bei der Polizei angemeldet worden.

“Pro NRW nutzt die Kundgebung vor der Moschee um Werbung für sich und ihre rassistischen Ziele zu machen. Die Partei hetzt gegen alle hier lebenden Muslime, die pauschal als ‘Terroristen’ oder ‘Fremde’ diffamiert werden”, so “Keinen Meter”-Bündnissprecherin Nina Bloch. Die extrem rechte Partei stehe für eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung. Mit der Kundgebung wolle man ein Zeichen der Solidarität setzen. Nina Bloch:“Die Rechten schüren Ängste und hoffen von Vorurteilen in der Bevölkerung profitieren zu können. Die Sarrazin-Debatte zeigte, wie weit verbreitet rassistische Positionen bereits sind. Umso wichtiger ist es, dass wir ein entschiedenes Zeichen gegen den Rassismus setzen und uns solidarisch an die Seite derer stellen, die angegriffen werden.”

Die Kundgebung in Hiltrup ist Teil einer mehrtägigen Wahlkampftour von “pro NRW”. In 25 Städten zogen meist nur eine Handvoll Parteimitglieder vor Moscheen, hetzten gegen Zugewanderte und Muslime und zeigten diskriminierende Karikaturen. “Pro NRW” wurde 2007 gegründet. Die Gründer waren zuvor bereits in anderen extrem rechten Gruppen aktiv. Im Landesvorstand sitzten auch einige ehemalige NPDler, darunter das ehemalige NPD-Bundesvorstandsmitglied Andreas Molau. Der Partei werden immer wieder Kontakte zu Neonazis nachgewiesen. So ging die Polizei in der letzten Woche gegen eine Neonazikameradschaft in Radevormwald vor, der die “Bildung einer kriminellen Vereinigung” vorgeworfen wird. Unter den Beschuldigten befinden sich mehrere Mitglieder von “pro NRW”. Im Zuge der Razzien wurde auch das Fraktionsbüro der Partei durchsucht.

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Contra geben! Gegen die rassistische Hetze von „pro NRW“ in Münster-Hiltrup

Contra geben! Solidarisch gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung

Am 7. Mai will die ultra-rechte und rassistische Partei „pro NRW“ um 14:00 Uhr vor der Baitul-Momin-Moschee in Münster-Hiltrup auflaufen. Wir werden nicht zulassen, dass dort ungestört rassistische Hetze verbreitet werden kann. Wir rufen deshalb zu kreativem Protest auf!

In den letzten Wochen vor den Landtagswahlen am 13. Mai will die selbsternannte „Bürgerbewegung Pro NRW“ in insgesamt 25 Städten Kundgebungen vor Moscheen abhalten. Dazu will sie im Rahmen einer „Bustour“ täglich zwei bis drei Städte anfahren. Der rassistischen Partei geht es darum, maximale Aufmerksamkeit im Wahlkampf mit möglichst geringen Mitteln zu erreichen. In Münster existiert kein eigenständiger „pro NRW“-Kreisverband. An der Kundgebung werden nur ein Dutzend Personen teilnehmen. Trotzdem ist es wichtig, gegen die Rassist*innen zu protestieren:

„Pro NRW“ nutzt die Kundgebungen vor der Moschee um Werbung für sich und ihre rassistischen Ziele zu machen. Die Partei hetzt gegen alle hier lebenden Muslime, die pauschal als „Terrorist*innen“ oder „Fremde“ diffamiert werden. Ihre Rechte will „Pro NRW“ massiv beschneiden. Die Partei steht für eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung. Doch es geht „Pro NRW“ nicht um Religion und auch nicht nur um Muslime. Sie lehnen Zuwanderung generell ab, und hetzen zugleich gegen Linke. Die Rassist*innen wollen Menschen, die eingewandert sind oder die aus Familien stammen, die eine Zuwanderungsgeschichte haben, ausgrenzen und an den Rand drängen.

„Pro NRW“ lehnt die interkulturelle Gesellschaft, die in unserem Einwanderungsland längst Realität ist, radikal ab. Die Rechten schüren Ängste und hoffen von Vorurteilen in der Bevölkerung profitieren zu können. Die „Sarrazin-Debatte“ zeigte, wie weit verbreitet rassistische Positionen bereits sind. Umso wichtiger ist es, dass wir ein entschiedenes Zeichen gegen den Rassismus setzen und uns solidarisch an die Seite derer stellen, die angegriffen werden.

Die Partei „pro NRW“ ist aus der Wählergemeinschaft „Pro Köln“ entstanden. Gründer*innen und Führungspersonal von „Pro Köln“ und „Pro NRW“ waren zuvor bereits in anderen Parteien wie der NPD oder der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ organisiert. „Pro NRW“ ist keine Bürgerbewegung im üblichen Sinne, sondern der Versuch ein extrem rechtes Parteiprojekt mit diesem Label zu tarnen. Es ist lediglich eine andere Verpackung, es sind keine anderen Inhalte. „Pro NRW“ möchte als „konservativ“ und „rechtspopulistisch“ wahrgenommen werden. Rechtspopulismus bezeichnet in erster Linie eine Strategie und einen bestimmten politischen Stil. Es bedeutet nicht, dass die Forderungen von „Pro NRW“ weniger rassistisch und diskriminierend sind als diejenigen von extrem rechten Parteien wie der NPD.

Kommt deshalb alle zur antifaschistischen Protestkundgebung nach Münster-Hiltrup. Bringt Plakate und Instrumente zum Lärmmachen mit.

Wir lassen „Pro NRW“ keinen Platz! Wir stellen uns den Rassist*innen entgegen!

Antifaschistische Protestkundgebung
Beginn: 13:00 Uhr // Hansestraße Ecke Fuggerstraße //Münster-Hiltrup

Hinweis zur Anreise: Die Buslinie 1 Richtung Amelsbüren hält u.a. Haltestelle Hansestraße
Mehr Infos zur „Tour“ von „pro NRW“: contrageben.blogsport.de

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PM #11: Aufarbeitung des Polizeieinsatzes noch nicht beendet

Pressemitteilung vom 19.03.2012

Auf der Veranstaltung der Anwohner_innen des Rumphorstviertels am vergangenen Sonntag, zu dem diese auch den Polizeipräsidenten Wimber und Herrn Schieferbein, den Einsatzleiter vom 3.3.2012, eingeladen hatten, um zu den Beschwerden der Anwohner_innen Stellung zu beziehen, versuchten diese, den Polizeieinsatz am 3.3. zu rechtfertigen.

Dies ist ihnen jedoch nicht gelungen. Beide ernteten lediglich das Gelächter von den etwa 400 Anwohner_innen, als sie die Maßnahmen, die von der Polizei gegen die Anwohner_innen ergriffen wurden, mit dem Gewaltmonopol des Staates zu rechtfertigen versuchten. Wimber bezog sich bei seinen Ausführungen zum Versammlungsrecht der Nazis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, welches einen Antrag eines Anwohners, den Aufmarsch nicht vor seiner Haustür vorbeiziehen zu lassen, verworfen hatte. Er verwies dabei auf die Aussage, dass die Anwohner es hinzunehmen hätten, wenn Nazis bei Aufmärschen an ihren Häusern vorbeilaufen. Er ließ dabei aber vollkommen außer acht, dass auch die Beeinträchtigungen, die die Anwohner_innen hinzunehmen haben, ihre Grenzen haben. Eine Abwägung der grundrechtlich geschützten Güter kann es nicht rechtfertigen, wenn Hundertschaften durch ein Viertel laufen und Jagd auf Anwohner_innen machen, sie in ihre Häuser schicken oder die zwangsweise Räumung androhen.

Bereits vor Bekanntwerden der Nazi-Route waren für die Polizei die Proteste und Versammlungen dagegen (auch eine spontane Versammlung bzw. Sitzblockade ist rechtlich als solche zu werten) das viel größere Problem als der Aufmarsch von mehreren Hundert Nazis und die von diesen ausgehende Gewalt gegen AnwohnerInnen,  GegendemonstrantInnen. Diese Sicht auf die Dinge stellt das eigentliche Problem des 3.März 2012 in Münster dar. Und das muss beim nächsten Mal – denn das wird es geben – anders sein.

Auch dass sogenannte „Anti-Konflikt-Teams“ von Haus zu Haus laufen und die Anwohner_innen unter Androhung von Gewalt drängen ihre Häuser nicht zu verlassen und ihnen somit den Protest gegen die Nazis verbieten, kann nicht hingenommen werden. Dies war die Unterbindung bürgerlichen Protests!

Auch die Mittel mit denen die Polizei versucht einen Naziaufmarsch durchzusetzen, müssen den rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Denn wenn die Polizei selbst zu rechtswidrigen Mitteln greift, braucht sie auch nicht mehr mit der Akzeptanz der Bürger_innen zu rechnen. Zur Begründung des harten Durchgreifens der Polizei führte Wimber an, dass die Polizei bei ihrem Handeln zu Verhinderung von Straftaten ausschließlich dem Legalitätsprinzip unterliege. Demnach sei die Polizei zur Verhinderung einer Straftat mit allen Mitteln verpflichtet. Dies ist so nicht richtig. Die Polizei hat bei ihrem Handeln ebenso das Opportunitätsprinzip zu berücksichtigen. Es obliegt ihr  demzufolge bei weniger intensiven Straftaten und insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten (und genau eine solche stellt eine Sitzblockade dar) abzuwägen, ob sie von einer Verfolgung absieht. Gerade ein kollektiver Regelverstoß, der die Begehung einer Ordnungswidrigkeit zum Ziel hat, eröffnet sich der Polizei hierdurch die Möglichkeit von einer Verfolgung abzusehen. Und genau dies hat die Polizei am 3.3. an anderer Stelle auch getan: Als die Nazis ihre volksverhetzenden Reden hielten, als die Teilnehmer_innen der Demonstration auf dem Hinweg zur Demonstration „Heil Hitler“ und später auf der Demonstration selbst „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ riefen. Dort ist die Polizei zu keinem Zeitpunkt gegen die Täter_innen vorgegangen. Dies zeigt, wie die Münsteraner Polizei an diesem Tag ihr Ermessen ausgeübt hat. Während sie die Anwohner_innen mit offensichtlich strafrechtlich relevanten Mitteln in Schach hält, lässt sie den Nazis
ungestört ihre menschenverachtende Ideologie verbreiten. Dies dürfte wohl
ein Ausdruck des unverhohlenen Linkenhasses der Münsteraner Polizeiführung sein, den Herr Wimbert und Herr Schieferbein auch am vergangenen Sonntag Abend während ihrer Ausführungen zur Schau stellten.

Auch der gewalttätige Übergriff mehrerer Polizisten der 17. Bereitschaftspolizeihundertschaft aus Münster auf einen 20 jährigen Gegendemonstranten wurde von Wimber gerechtfertigt. Er argumentiert, wie er es bereits zuvor in der Presse getan hatte, damit, dass der Verletzte zuvor kurz vorher eine Flasche geworfen habe. Mit diesem vermeintlichen Flaschenwurf, für den er bisher einen Beweis schuldig geblieben ist,
rechtfertigte er die brutale Selbstjustiz der Polizisten. Diese hatten nach Berichten von Augenzeug_innen (WDR Lokalzeit Münsterland vom 3.3.12) mit mehreren Personen so lange auf den 20 jährigen eingeschlagen und eingetreten, bis dieser regungslos liegen blieb. Nur durch eine zufällig anwesende Notärztin konnte Schlimmeres verhindert werden. Wären die Täter keine Polizisten sondern Jugendliche in einer S-Bahn, wäre die Tat sofort als ein versuchter Mord/Totschlag aufgenommen worden. Allein die Tatsache, dass es sich bei den Tätern um Polizisten handelt, lässt die Tat zu einer einfachen Körperverletzung werden. Die Tatsache, das alle Polizist_innen in ihrer Ausbildung gelernt haben, wie sie eine Person festnehmen können, ohne sie bewusstlos zu schlagen lässt Wimber bei seinem Versuch der Rechtfertigung außer Betracht. Aus unserer Sicht handelt es sich daher bei diesem Übergriff um einen gezielten Angriff, der beteiligten Polizisten, der in seiner Intensität durch nichts zu rechtfertigen ist.

Wir fordern daher:

  • Die umgehende Aufklärung der Tatumstände durch eine unabhängige Ermittlungskommission und die Distanzierung von den Übergriffen durch die Polizeiführung.
  • Die lückenlose Aufklärung aller Fälle von Polizeiübergriffen am 3.3.2012
  • Die Suspendierung der Beamten der 17. BPH aus Münster, die verdächtig sind, für den brutalen Übergriff auf den schwerverletzten Demonstranten verantwortlich zu sein, bis die Vorwürfe aufgeklärt wurden
  • Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt_innen
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