NPD-Kundgebung am 15.08. in Münster

Wie auch im letzten Jahr will die Neonazi-Partei NPD eine Kundgebung in Münster abhalten. Sie hat für Donnerstag, den 15.08.2013, eine Kundgebung von 15-18 Uhr auf dem Prinzipalmarkt angemeldet. Die Kundgebung ist Teil einer “Deutschlandfahrt” der NPD, mit der diese vor der Bundestagswahl ihre rassistischen Hetze verbreiten will.

Aus den Reihen des “Keinen Meter”-Bündnis` wird es am Donnerstag eine angemeldete Kundgebung geben, Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben. 2012 scheiterte die NPD am breiten und entschlossenen Protest von über 800 Menschen. Geht auch dieses Jahr zusammen mit uns auf die Straße und tretet der NPD entschlossen entgegen!

Aktuelle Informationen gibt es auf dieser Seite und auf twitter: https://twitter.com/ms_keinenmeter
Am Donnerstag wird es auch einen Live-Infoticker geben.

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Same Shit – Different Label – Gemeinsam nach Hamm für konsequenten Antifaschismus!

Für den 20. Juli 2013 ruft der Kreisverband Hamm der Neonazipartei „Die Rechte“ zu einer Demonstration auf. Nach dem Verbot der Neonazi-Gruppen „Kameradschaft Hamm“, „Nationaler Widerstand Dortmund“ und „Kameradschaft Aachener Land“ durch Innenminister Jäger im August 2012 dient die Partei „Die Rechte“ als Auffangbecken und „neues“ Aktionsfeld für die Mitglieder der verbotenen Kameradschaften in NRW. Die Neonazis hoffen, dass sie der Parteienstatus vor einem erneuten Verbot schützt und sie ungestört ihre Aktivitäten fortsetzen können.

Unter dem Motto „Same Shit – Different Label – Nazistrukturen zerschlagen! Für konsequenten Antifaschismus!“ mobilisieren antifaschistische Gruppen und Initiativen aus Hamm zu Gegenprotesten. Mehr Infos unter: hamm.noblogs.org

19.07. // 19:45 Uhr // Hauptbahnhof Hamm: Antifaschistische Vorabenddemo

20.07. // 11:30 Uhr // Hauptbahnhof Hamm: Antifaschistische Gegendemo

Das Keinen Meter Bündnis ruft dazu auf, die antifaschistischen Proteste in Hamm zu unterstützen. Ob unter dem Label „Kameradschaft“ oder „Partei“ – für uns gilt weiterhin: Keinen Meter den Nazis! An beiden Tagen wird es eine gemeinsame Anreise nach Hamm geben. Die Treffpunkte sind:

19.07. // 19:00 Uhr // Gleis 3 // Hauptbahnhof Münster

20.07. // 11:00 Uhr // Gleis 3 // Hauptbahnhof Münster

Zudem lädt die Antifaschistische Linke Münster am 17.07. zu einem Vortrag über die Strukturen der Partei „Die Rechte“ in NRW und zu den geplanten Gegenaktivitäten in Hamm ein:

17.07. // 20:00 Uhr // Club Courage // Friedensstraße 42 // Münster

Mehr Infos bei der Antifaschistischen Linken Münster:

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PM #17: Erklärung zur Polizeifachmesse IPOMEX

Vom 16. bis 18.04.2013 findet in Münster die IPOMEX statt. Die IPOMEX ist mit zuletzt ca. 3000 BesucherInnen und über 100 Ausstellern die größte Polizeifachmesse in NRW und wird alle zwei Jahre in der Halle Münsterland ausgerichtet. Neben dem Messebetrieb beinhaltet sie ein umfangreiches Rahmenprogramm aus Vorführungen, Fachforen und Workshops. So bietet die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPOL) einen Workshop zu „Strategie und Taktik bei der Bewältigung von Einsatzlagen“ an. Im Fachbeirat der IPOMEX sitzt u.a. Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber.

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PM #16: Rechtsextremismus bekämpfen – Projekte absichern – MOBIM unterstützen

Zur Debatte um fehlende Verpflichtungsermächtigungen zur Absicherung der Projekte gegen Rechtsextremismus* nimmt auch das Bündnis Keinen Meter den Nazis Stellung:

Von dem drohenden Auslaufen der Förderung von Projekten zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie zum 31.12.2013 mit ihrem Gesamtvolumen in Höhe von 29 Millionen Euro ist auch die in der Villa ten Hompel in Münster ansässige „Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus im Münsterland“ – kurz: MOBIM – betroffen. Neben MOBIM sind auch die anderen Beratungsstellen in NRW betroffen: Es geht pro Beratungsstelle um 51.000 Euro pro Jahr. Verantwortet wird das Projekt von Bundesfamilienministerin Schröder.

Das Bündnis spricht sich ausdrücklich für den Erhalt vom MOBIM aus und fordert die Bundes- und LandespolitikerInnen auf, die dauerhafte Finanzierung sicher zu stellen.

Am 22. November 2011 haben sich nach der Entdeckung der Zwickauer Terrorzelle alle Bundestagsfraktionen in einem überfraktionell gefassten Beschluss dazu bekannt, Rechtsextremismus verstärkt bekämpfen zu wollen. Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen. Die bestehende Arbeit der Maßnahmen und Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit ihrem Gesamtvolumen in Höhe von 29 Millionen Euro kann über Verpflichtungsermächtigungen für 2014 abgesichert werden. Wer es ernst mit der Bekämpfung von Rassismus, Neonazis und sozialer Ausgrenzung meint, muss die Projekte absichern.

Mobim von Kürzungen bedroht
„MOBIM hat seit Bestehen eine unverzichtbare Arbeit für zivilgesellschaftliche und antifaschistische Bündnisse gegen Rechts geleistet. Diese qualitativ hochwertige Arbeit darf nicht in Frage gestellt werden, sondern muss weiterhin öffentliche Unterstützung finden. Auch in Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendeinrichtungen und vielen anderen Institutionen haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen viele Projekte aufgebaut und unterstützt. Die Arbeit der MOBIM-Mitarbeiter ist unverzichtbar“, so Bündnissprecher Carsten Peters.

*Erläuterung zum Sachstand:
Die Weiterfinanzierung der Projekte gegen Rechtsextremismus aus Bundesmitteln ist gefährdet, da die Bundesprogramme des Bundesfamilienministeriums Ende 2013 auslaufen. Wegen der Bundestagswahl 2013 ist mit der Verabschiedung des Haushaltes 2014 erst im Frühjahr 2014 zu rechnen. Wenn dann ab Januar 2014 die vorläufige Haushaltsführung Anwendung findet, dürfen aus haushaltsrechtlichen Gründen in dieser Zeit nur Projekte gefördert werden, für die bereits zuvor im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2013 verbindliche Verpflichtungen eingegangen wurden.

 

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PM #15: Prozesse gegen Antifaschisten enden mit Freisprüchen

2 Prozesse = 2 Freisprüche und neue Ermittlungsverfahren gegen die Polizei. Das ist die eindeutige Bilanz zweier Gerichtsprozesse gegen antifaschistische Protestler, die am 3. März 2012 in Münster-Sprakel an der Anreise nach Münster gehindert wurden und denen die Staatsanwaltschaft vorwarf, dabei „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ begangen zu haben.

Ein heute (18.01.2013) vor dem Amtsgericht Münster verhandelter Prozess gegen einen jungen Mann endete mit einem Freispruch. Der Vorwurf des „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ hatte sich als unhaltbar herausgestellt. Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten, welche an der Räumung des Zuges in Sprakel beteiligt waren, widersprachen sich in ihren Aussagen. Die Videoaufnahmen der Polizei zeigten ebenfalls keine Widerstandshandlungen seitens des Angeklagten. Folgerichtig forderte am Ende sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Gegendemonstranten.

Angeklagter wurde von der Polizei verletzt
Angesichts dieses Gerichtsurteils gibt es nun selbst in der Logik von Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Erklärung mehr für die Verletzungen des Angeklagten. Der Angeklagte erlitt bei seiner Ingewahrsamnahme u.a. eine Augenquetschung und ein abgerissenes Lippenband – obwohl er nachweislich keinen Widerstand leistete. Das „Keinen Meter“-Bündnis ist sich sicher: „Deutlicher kann man einen Missbrauch von ‘unmittelbarem Zwang’ durch die Polizei nicht illustrieren: Die Staatsanwaltschaft muss nun tätig werden und gegen die eingesetzten BeamtInnen ermitteln“, so die Bündnis-Sprecherin Nina Bloch.

Freispruch auch in Osnabrück
Bereits ein vor einigen Monaten in Osnabrück verhandeltes Verfahren gestaltete sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft schwierig. Die Richterin erwies sich als befangen und wurde nach dem 1. Verhandlungstag ausgetauscht. Das Verfahren endete nach Sichtung des von der Polizei angefertigten Beweisvideos mit einem klaren Freispruch: Eine Widerstandshandlung des Angeklagten war auf den Videos nicht zu erkennen. Was die Aufnahmen jedoch zeigten, war ein ruppiges Vorgehen der eingesetzten PolizistInnen. Auf Anraten der Richterin sah sich die Staatsanwaltschaft Münster gezwungen, im Anschluss ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten.

Brutale Zugräumung
Hintergrund der beiden Prozesse ist die Räumung einer Regionalbahn am 3. März 2012 durch die Polizei am Haltepunkt Sprakel. Rund 150 AntifaschistInnen, die von Osnabrück aus gemeinsam nach Münster reisen wollten, wurden dort gestoppt und teilweise unter Anwendung von Gewalt aus dem Zug geräumt. Mehrere Menschen wurden dabei in Gewahrsam genommen. Einigen von ihnen wurde im Nachgang von der Staatsanwaltschaft „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen. Klaus Rüther, der Anwalt des Angeklagten, stellte auf Grundlage eines ihm vorliegenden Berichtes des polizeilichen Einsatzleiters die Rechtmäßigkeit der Zugräumung in Sprakel in Frage.

„Augenscheinlich wollte die Polizei am 3. März in Sprakel bewusst eine Eskalation herbeiführen, um einen Vorwand zu haben, die anreisenden GegendemonstrantInnen an der Anreise nach Münster und damit an der Teilnahme an den Protesten zu hindern“, so die Bündnis-Sprecherin Nina Bloch. „Die von der Polizei verbreitete Darstellung, sie hätte in Sprakel gerade noch rechtzeitig eingegriffen, um anreisende Gewalttäter zu stoppen, ist schlichtweg nicht mehr haltbar“.

Polizeigewalt aufklären
Bloch weiter: „Anstatt weiterhin Protestierende zu kriminalisieren, sollte die Staatsanwaltschaft nun endlich die Aufklärung der Polizeigewalt ernsthaft voran treiben.“ Nach Ansicht des „Keinen Meter“-Bündnis reiht sich der brutale Einsatz bei der Räumung des Zuges in die lange Liste von Schikanen und Übergriffen der Polizei auf GegendemonstrantInnen am 3. März in Münster. Das „Keinen Meter“-Bündnis fordert die lückenlose Aufklärung der Übergriffe durch die Polizei.

Im November 2012 stellte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletztung im Amt“ gegen einen Polizeibeamten ein, der am 3. März einen jungen Mann schwer verletzte. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft war auf Unverständnis gestoßen, da von der Polizei unabhängige ZeugInnen brutale Gewaltanwendung geschildert hatte.

Spenden zur Unterstützung der Betroffenen
Das Bündnis wird die Betroffenen weiter unterstützen und prüft derzeit weitere rechtliche Mittel. Zur Unterstützung der Aufarbeitung und Deckung der Verfahrenskosten bittet das Bündnis um Spenden auf folgendes Konto:

Bündnis Münster gegen Nazis
Konto-Nr. 91 666 800
Volksbank Münster eG
Bankleitzahl 401 600 50

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Lesetipp: Auswertung zum 3. März veröffentlicht

Bereits Anfang September veröffentlichte die Antifaschistische Linke Münster (ALM) mit der Broschüre „No pasamos, pero …*“ eine Dokumentation und Auswertung der Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 3. März. Auf 52 Seiten zeichnet sie die vielfältigen Aktionen, die rund um das Gebiet des Naziaufmarsches stattfanden, nach. Auch die Polizeigewalt, die den Tag an vielen Stellen überschattete wird thematisiert. Der Abdruck von Redebeiträgen und den Reaktionen der Anwohner_innen des Rumphorstviertels runden das Bild ab. Auch die Auseinandersetzungen und Probleme im Vorfeld und während der Aktionen werden angesprochen und Vorschläge für die Zukunft gemacht.

Mehr zum Inhalt hier.

In Münster ist die Broschüre im Buchladen Rosta, Ägidiistr. 12, 48143 Münster und bei roots of compassion, Friedensstr. 7, 48145 Münster zu erhalten.

Außerdem kann sie beim Online bei Phobiact Records, Disgusted Youth und Black Mosquito bestellt werden.

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PM #14: Brutaler Polizeieinsatz am 3. März bleibt ohne Folgen Staatsanwaltschaft Münster stellt Ermittlungsverfahren gegen prügelnde Polizisten ein

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletztung im Amt“ gegen einen Polizeibeamten, der am 3. März 2012 einen jungen Demonstranten schwer verletzt hat, eingestellt. Das „Keinen Meter“-Bündnis kritisiert diese skandalöse Entscheidung und fordert die lückenlose Aufklärung von Polizeigewalt durch eine unabhängige Ermittlungskommission.

Der 3. März 2012 in Münster: Die Polizei setzt einen Aufmarsch von 300 Nazis durch das Rumphorstviertel gegen den entschlossenen Protest von 7000 Menschen mit aller Härte durch. Am frühen Mittag entdecken mehreren PolizistInnen an der Stettiner Straße einen jungen Mann, den sie verdächtigen, einige Zeit zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die PolizistInnen entschließen sich, den Mann in Gewahrsam zu nehmen. In einem für sie günstigen Moment stürmen sie los, rennen ihn mit vollem Körpereinsatz um und bringen ihn somit brutal zu Boden. Einer der Polizisten schlägt mehrfach auf ihn ein. Der Demonstrant wird dabei schwer am Kopf verletzt, bleibt mehrere Minuten bewusstlos und wird schließlich intubiert in die Intensivstation eingeliefert. Diese Art der Gewaltanwendung und die durch sie verursachten Verletzungen werden auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt.

Polizeigewalt wird verharmlost
Trotzdem begründet die Staatsanwaltschaft ihre Einstellung des Verfahrens mit dem verhältnismäßigen Einsatz körperlicher Gewalt und Notwehr seitens des Beamten. Das „Keinen Meter“-Bündnis weist dies als Verharmlosung polizeilicher Gewalt zurück. Mit keinem Wort geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung darauf ein, warum der Zugriff der Polizisten auf solche brutale Art und Weise erfolgte. Die Situation an der Stettiner Straße war zum fraglichen Zeitpunkt ruhig, kleinere Gruppen von GegendemonstrantInnen bewegen sich lose durch das Viertel. Der junge Mann war alleine unterwegs und stand im Moment des Zugriffs an der Straße. Von einer Bedrohungslage für die Polizei kann hier keine Rede sein. Die PolizistInnen legten den Zeitpunkt ihres Zugriffs selbstständig fest. Dass sie vor dem Zugriff nicht ihre Helme aufsetzten, ist ein weiterer Beleg dafür, dass sie sich in keiner gefährlichen Situation befanden. Wieso wurde der junge Mann von den PolizistInnen nicht wie in solchen Situationen üblich eingekreist und angesprochen? Weshalb wurde sich entschieden, sofort massive Gewalt einzusetzen? Dass die Staatsanwaltschaft diese Fragen angesichts des offenkundig abgesprochenen und gezielten Vorgehens der PolizistInnen nicht einmal stellt, spricht Bände.

Staatsanwaltschaft will Notwehr erkannt haben
Stattdessen wird die Gewalt der PolizistInnen gerechtfertigt. Als Grund wird angeführt, dass der Demonstrant bei dem Zugriff um sich geschlagen und somit Widerstand geleistet hätte. Deswegen seien drei Schläge notwendig gewesen, um den jungen Mann unter Kontrolle zu bekommen. Eine Notwehrsituation wie sie die Staatsanwaltschaft ausgemacht haben will, lässt sich aus dem Geschehen nur mit viel Phantasie ableiten: Wie soll ein einzelner junger Mann, der zudem von der Situation völlig überrascht wurde, mehrere ausgebildete, gepanzerte und bewaffnete PolizistInnen im Fallen und am Boden liegend so in Bedrängnis gebracht haben, dass sie sich in einer akuten Notwehrsituation befanden? Die von der Staatsanwaltschaft dokumentierten drei Schläge erklären zudem die Schwere der Verletzungen nur unzureichend. In den Berichten mehrerer AugenzeugInnen wird hingegen geschildert, dass der Polizist weiter auf den bereits am Boden liegenden jungen Demonstranten einschlug. Die Staatsanwaltschaft hält diese ZeugInnen, bei denen es sich um AnwohnerInnen aus Rumphorst sowie Demonstrierende handelte, grundsätzlich für glaubwürdig. Dennoch hält sie ihre Aussagen für nicht ausreichend, um eine Anklage darauf zu stützen. Der Grund: Sie hätten in der Vernehmung nicht von den Schlägen des Demonstranten beim Zugriff berichtet und ihnen sei teilweise die Sicht durch die PolizistInnen versperrt worden. Den Aussagen der am Zugriff beteiligten PolizistInnen wird hingegen Glauben geschenkt. Sie behaupten, dass der Polizist nicht weiter auf den am Boden Liegenden eingeschlagen habe. Wieso müssen sich die AugenzeugInnen selbst an die kleinsten Details erinnern, während die stark abweichenden Erklärungen der beteiligten PolizistInnen von der Staatsanwaltschaft nicht hinterfragt werden?Warum wurde nur gegen einen Polizisten ermittelt? Die PolizistInnen führten den Zugriff gemeinsam durch. Sie unterstützten sich aktiv dabei. Damit tragen sie alle die Verantwortung für die schweren Verletzungen des Demonstranten.

„Staatsanwaltschaft macht sich zum willigen Helfer prügelnder PolizistInnen“

„Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Polizisten ist ein handfester Skandal,“ bewertet das „Keinen Meter“-Bündnis den Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
„Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, aber aus den vorhandenen Aussagen die falschen Konsequenzen gezogen. Auch die Tatsache, dass ZeugInnen vor Ort durch PolizeibeamtInnen eingeschüchtert wurden -„Willst du die Nächste sein?“-, ändert für die Staatsanwaltschaft offenbar nichts. Sie macht die TäterInnen in perfider Weise zu Opfern, indem sie brutale Polizeigewalt als Notwehr legitimiert und übernimmt damit die Begründung der Polizei übergeordneter Stellen aus dem Innenmisterium, die diese Linie bereits wenige Tage nach dem 3.März festgelegt hatten.
Offenbar soll keine Verurteilung der PolizistInnen stattfinden. Die Einstellung des Verfahrens sendet daher ein verheerendes Signal auch für kommende Demonstrationen in Münster: Polizeiliche Gewalt bleibt selbst dann ohne Konsequenzen, wenn ein Opfer schwer verletzt wird.“

Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich

Das „Keinen Meter-Bündnis“ fordert die Wiederaufnahme des Verfahrens durch eine neutrale Stelle und die lückenlose Aufklärung aller Vorfälle von Polizeigewalt und -schikanen am 3.März. „Für uns ist dieses Kapitel noch lange nicht abgeschlossen. Bei der Polizei herrscht ein Korpsgeist, der die Aufklärung selbst von schweren Gewalttaten im Dienst verhindert. Diese Gewalttaten dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Solange sich aber keine wirklich unabhängigen Ermittlungskommissionen mit der Untersuchung von Polizeigewalt beschäftigten, werden brutale Übergriffe im Dienst weiter straffrei bleiben.“

Lisa Grüter, die Anwältin des verletzten Demonstranten, kündigt an, dass sie ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen wird. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die vorliegenden Beweise für eine Anklage ausreichen.“, so Grüter.

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Fotobericht: Proteste gegen NPD-Kundgebung

Am 20. Juli 2012 wollte die NPD eine Kundgebung in Münster durchführen. Ihr Plan war erst kurzfristig bekannt geworden, in gerade einmal 2 Tagen wurden in Münster Gegenproteste organisert. Ungefähr 850 Menschen zeigten der NPD deutlich, dass in Münster kein Platz für sie und ihre rassistischen Parolen ist. Im Lärm von Trillerpfeiffen und Sprechchören ging die NPD unter, ihre zwei Redebeiträge waren nicht zu verstehen. Immer wieder folgen zudem Tomaten und Eier auf die Nazis.

Wir möchten uns bei allen Menschen bedanken, die am 20. Juli gegen die Nazis auf die Straße gegangen sind. Hier einige Bilder vom Tag:

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NPD will Freitag in Münster demonstrieren

Die Neonazi-Partei NPD hat für Freitag, den 20. Juli 2012, eine Kundgebung in Münster. angemeldet. Die Nazis wollen sich um 16:00 Uhr  auf dem Bremer Platz versammeln, wo bis 17:00 Uhr mehrere Redner der NPD-Bundesführung sprechen sollen. Die Kundgebung ist Teil einer „Deutschlandtour“ der NPD, mit der diese für ihre rassistischen Ziele werben will.

Die Kundgebung in Münster wurde bis vor Kurzem seitens der NPD geheim gehalten. Auch die Polizei hat erst auf Nachfrage die Anmeldung bestätigt. Durch die Geheimhaltung hofft die NPD auf möglichst wenig Gegenproteste. In Münster werden nun Protestaktionen vorbereitet. Aus den Reihen des „Keinen Meter“-Bündnis` wird es eine angemeldete Kundgebung geben.

Verschiedene Mitgliedsgruppen unseres Bündnis` rufen bereits zu Protesten auf:
Antifa Linke Münster | AStA der Uni MünsterJusos Münster | VVN-BdA

Mehr Informationen bietet die Tagespresse sowie der Twitterkanal der Antifa.

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PM #13: Polizeigewalt am 3. März – Aufklärung geht weiter – Zeuge gesucht!

Das Keinen Meter-Bündnis sucht im Zusammenhang mit dem brutalen Polizeieinsatz am 03. März dringend Kontakt zu einem Zeugen:

Der junge Mann trug nach aktuellem Stand einen Mütze/Kapuze und eine helle blaue Jeansjacke und hat die Festnahme, bei der ein junger Demonstrant an der Stettiner Straße Ecke Kösliner Straße gegen 13:15 Uhr schwer verletzt wurde, aus kurzer Distanz mit einem Smartphone oder einer kleinen Kamera gefilmt.

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen einen der beteiligten Polizisten wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt. „Nun wird sich zeigen, ob die Staatsanwaltschaft wirklich an einer lückenlosen Aufklärung der Vorfälle interessiert ist“, so Nina Bloch, Sprecherin des Keinen Meter-Bündnisses. Die Anwält_innen des Bündnisses bitten den gesuchten Zeugen und andere, die Foto- und/oder Videoaufnahmen zu dem Übergriff besitzen, Kontakt zum Keinen Meter-Bündnis aufzunehmen. (keinenmeter@riseup.net).

„Genauso entschlossen und solidarisch wie wir am 3. März zusammen gegen die Nazis protestiert haben, müssen wir auch jetzt an der Aufklärung des Polizeieinsatzes arbeiten. Nur wenn dieser spürbare Konsequenzen hat, können wir ähnliche Ereignisse in Zukunft verhindern“, so Bloch weiter.

Zur Unterstützung der Aufarbeitung und Deckung der Verfahrenskosten bittet das Bündnis weiterhin um Spenden auf folgendes Konto:

Bündnis Münster gegen Nazis
Konto-Nr. 91 666 800
Volksbank Münster eG
Bankleitzahl 401 600 50

Unsere Solidarität gilt weiterhin allen von Gewalt und Repression betroffenen Menschen, die am 3. März gegen den Naziaufmarsch protestiert haben. Wir werden diesen brutalen Polizeieinsatz nicht einfach auf sich beruhen lassen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich als Zeug_innen bei uns gemeldet haben und es so ermöglichen, die Geschehnisse des Tages wenigstens zu einem gewissen Grad aufzuklären.

Keinen Meter Bündnis

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