Die AfD ist gesichert extrem rechte Partei – Klage vor dem OVG wohl aussichtslos

Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ aus Münster äußert sich zur anstehenden Verhandlung der extrem rechten AfD vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster: Die AfD will dort am 12. und 13.3. gegen ihre Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz vor Gericht gehen. In erster Instanz unterlag die extrem rechte Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln, zwischenzeitlich wies das OVG einen Eilantrag ab, nun kommt es zum Hauptsacheverfahren.

„Die AfD ist seit langem eine extrem rechte Partei, deren Kerngeschäft Rassismus, rechte Hetze, Antisemitismus, Demokratieverachtung und soziale Ausgrenzung ist.“, so Bündnissprecher Carsten Peters. „Es sind eben nicht nur sogenannte ‚Einzelfälle‘, sondern es ist die gesamte Partei, die inhaltlich mit diesen übereinstimmt.“
Dabei nehmen Funktionär*innen der Partei oft eine führende Rolle in der Diskursverschiebung ein, so das Bündnis. Mit extrem rechten Aussagen, die dann später halbherzig, aber immer ohne Konsequenzen, relativiert werden, solle die öffentliche Debatte Stück für Stück nach rechts verschoben werden.

„Diese Taktik der Diskursverschiebung sahen wir auch jüngst bei dem Wannsee-Treffen der AfD, als es um die Deportation von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte ging. Hier wählte man einen neuen Begriff, die unmenschlichen Gedanken, Worte und Pläne sind aber in der Welt – gemäß dem historischen Vorbild der NSDAP“, so Peters.

„Die AfD nutzt die Parlamente als Bühne für ihre faschistische Ideologie. Dass sie durch demokratische Wahlen in Parlamente gekommen ist, bedeutet nicht, dass sie auch eine demokratische Partei ist. Von dieser Partei geht eine massive Gefahr für Menschen mit Migrationsgeschichte, Geflüchtete, trans*- und queere-Personen und viele andere aus, die nicht in das menschenfeindliche Weltbild dieser extrem rechten Partei passen.“
Die Klageaussichten der AfD betrachtet das Bündnis als gering. „Es ist davon auszugehen“, so Peters, „dass die AfD auch diese Klage verlieren wird und den Weg zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig weitergehen wird.

Die Einstufung kann laut dem Bündnis ein weiterer Mosaikstein für ein erfolgreiches Verbotsverfahren in der Zukunft sein. Der Weg sei jedoch noch weit.
„Wichtig bleibt, sich der extrem rechten AfD und ihren Inhalten überall, wo sie uns begegnen, entgegenzustellen: Auf der Straße, am Arbeitsplatz, im Jugendzentrum, in der Familie. Das tun derzeit Millionen Menschen bundesweit, so auch am 19.1. und 16.2. in Münster“, stellt Peters klar. „Es ist erforderlich, dass die Politik Konsequenzen aus diesen Protesten gegen rechts zieht: Keine Übernahme von AfD-Inhalten, keine Zusammenarbeit auf jedweder politischen Ebene – damit muss Schluss sein, wenn die extrem rechte Partei und der Rechtsruck zurückgedrängt werden sollen!“

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