Strafbefehl gegen AfD-Ratsherr Schiller erlassen

Pressemitteilung vom 7. April 2019

Gegen den AfD-Ratsherrn Martin Schiller ist nach Informationen des Bündnisses „Keinen Meter den Nazis“ aus Münster ein Strafbefehl erlassen worden. Schiller hatte bei einer Veranstaltung der AfD in der Stadtbücherei Münster am 25. April 2018 zusammen mit einem weiteren AfD-Mitglied einen Gast des angrenzende Café Colibri gewaltsam aus der Bücherei geworfen.Der Betroffene erlitt bei dem Übergriff Fingerstauchungen sowie eine Rippenprellung. Schiller hatte sich in den sozialen Medien im Nachgang mit der Tat, die er selbst als Durchsetzung des Hausrechts wertete, gebrüstet.

Mit dem nun erlassenen – noch nicht rechtskräftigen – Strafbefehl folgen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht der Argumentation des Keinen Meter Bündnisses, dass die von Herrn Schiller vorgetragenen Argumente haltlos waren und es sich um einen unrechtmäßigen Übergriff auf einen vermeintlich Andersdenkenden handelte.

„Mit der Erlassung des Strafbefehls gegen Martin Schiller tritt die juristische Aufarbeitung in die nächste Phase ein, was wir begrüßen“, so Carsten Peters, Pressesprecher des Bündnisses. Das Bündnis fordert
Veranstaltende nochmals mit Nachdruck dazu auf, Einladungen der AfD zu überdenken. „Die Vorfälle in der Stadtbücherei zeigen aber auch, wie gefährlich die AfD ist. Es ist falsch, sie zu Podiumsdiskussionen
einzuladen.“, so Peters, „Dies stärkt den Mythos, bei der AfD handle es sich um eine normale Partei.“

Das Bündnis verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die eigene Podiumsdiskussion mit dem Titel „Europa, der Rechtsruck und was tun wir“, die am 8. April um 18:30 Uhr im Hörsaal S10 im Schloss beginnt.

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