Repression gegen Nazi-Gegner_innen: Was tun bei Vorladungen und Strafbefehlen?

Die Staatsanwaltschaft in Münster arbeitet nach den Aktionen gegen den Naziaufmarsch  am 3.3. auf Hochtouren – und verschickt Strafbefehle und Vorladungen gegen Protestierende.

Was tun bei einer Vorladung der Polizei?

Es erhalten immer noch einzelne Personen Vorladungen zur Polizei, um Aussagen gegen sich selbst oder andere zu tätigen. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf Aussageverweigerung – daher kann die Vorladung einfach ignoriert werden. Bitte macht von eurem Recht, die Aussage zu verweigern Gebraucht. Aussagen belasten euch und andere. Wer eine Vorladung erhalten hat, sollte sofort Kontakt zum Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ oder einer Rechtshilfegruppe aufnehmen. Diese können Betroffenen mit Rat und Tat und Kontakten zu Rechtsanwält_innen zur Seite stehen.

Was tun bei einem Strafbefehl?

Darüber hinaus haben die ersten Menschen in den letzten Tagen Strafbefehle wegen vermeintlicher Straftaten erhalten. Wenn ihr davon betroffen seid, kontaktiert bitte ebenfalls kurzfristig unser Bündnis oder eine Rechtshilfegruppe. Außerdem solltet ihr in jedem Falle zunächst gegen alle Strafbefehle Einspruch bei der ausstellenden Behörde, dem Amtsgericht Münster, einzureichen.

Hier zu reicht es, wenn der folgende Text an das Amtsgericht verschickt wird:
“Hiermit reiche ich Einspruch  gegen den Strafbefehl vom XX.XX.2012 mit
dem Aktenzeichen …. ein.”

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, die Frist ist auf dem Brief aufgeführt. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden und die Rechtshilfegruppe rät auch von weiteren Begründungen explizit ab. Eine Begründung kann – wenn sie notwendig oder sinnvoll erscheint – zu jedem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Das „Keinen Meter“-Bündnis unterstützt von Repression Betroffene

Doch dazu ist es notwendig, dass ihr euch bei uns (keinenmeter@riseup.net) meldet. Außerdem benötigt das „Keinen Meter“-Bündnis noch immer Spenden, um Anwaltskosten zu zahlen und Betroffene zu unterstützten.

Bitte spendet für die Arbeit des Bündnis auf folgendes Konto:

Bündnis Münster gegen Nazis
Konto-Nr. 91 666 800
Volksbank Münster eG
Bankleitzahl 401 600 50
Auch kleine Beträge helfen!

Rechtshilfegruppen

Rote Hilfe e.V.:
Die Rote Hilfe ist eine bundesweite linke Rechtshilfegruppe, die Aktivist_innen bei Verfahren und Prozessen unterstützt.
www.rote-hilfe.de

Rote Hilfe Ortsgruppe Osnabrück:
osnabrueck@rote-hilfe.de
rotehilfeosnabrueck.blogsport.de

Schwarz-Rote Hilfe Münster:
srh_muenster@yahoo.de
Der Schlüssel zur sicheren Kommunikation über PGP kann hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus bietet die Schwarz-Rote Hilfe Münster an jedem ersten Montag im Monat von 20-21 Uhr eine offene Sprechstunde im „krachtz“ (Nieberdingstraße8, Münster) an.

Wir lassen uns nicht kriminalisieren! Protest gegen Nazis ist notwendig!

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