PM #20: Bündnis kritisiert Verwaltungsgerichtsentscheidung -„Antifaschistischen Protest nicht kriminalisieren“

Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ hat die Entscheidung des Verwaltungsgericht vom 28. November zu der Klage der NPD kritisiert. Die Proteste gegen den NPD-Auftritt in Münster vom 15. August 2013 waren nach Ansicht des Bündnisses ein großer Erfolg. „Mehr als 1.500 Menschen machten in Münster deutlich: Hier ist kein Platz für Rassismus, soziale Ausgrenzung, Nationalismus und völkisches Denken. Bundesweit fanden diese Proteste große Unterstützung. Hierzu gehörte auch die Sitzblockade auf dem Schlossplatz“, so Bündnissprecher Carsten Peters.

Nun solle im Nachgang versucht werden, die Proteste zu kriminalisieren und der Polizei „mangelndes Durchgreifen“ zu unterstellen. Nicht wenigen in Justizkreisen sei die Protestform der Sitzblockade ohnehin suspekt. „Die Sitzblockaden sind und bleiben Teil der Versammlungsfreiheit und legitimes Mittel des Protestes. Die Polizei hat in der damaligen Situation deeskalierend und richtig gehandelt und die Blockade nicht geräumt“, so Peters. Erst am Schluss sei es auch zur Gewaltanwedung gegen Gegendemonstrant*innen seitens der Polizei gekommen.

Mit solchen Gerichtsentscheidungen solle ein härteres Vorgehen gegen friedliche Demonstrant*innen durchgesetzt werden. Dies sei nicht akzeptabel und könne auch nicht Aufgabe der Gerichte sein. Peters weiter: „Wer solche Entscheidungen trifft und zu solchen Einschätzungen kommt wie das Verwaltungsgericht Münster, war am 15.August 2013 nicht auf dem Schlossplatz.“

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